10004/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autobahnbeginn A4 auf der Erdberger Lände in Wien 3
Die Autobahn A4 beginnt bereits auf der Erdberger Lände bei der Lechnerstraße und verläuft bis zur Schlachthausgasse in unmittelbarer Nähe eines dicht besiedelten Wohnviertels.
Die Autobahn verläuft dort entlang eines großen Gemeindebaus der Stadt Wien, dem Hanuschhof.
In diesem Bereich liegen die Lärmimmissionen für die unmittelbaren AnrainerInnen weit über den Schwellenwerten der EU-basierten Lärmschutzgesetze von Bund und Land und weit über denjenigen Werten, die zB laut Österreichischem Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖÄL) und Studien des Instituts für Umwelthygiene an der Universität Wien gesundheitliche Probleme mit sich bringen, u.a. Schlafstörungen, Schwächung des Immunsystems, Bluthochdruck und eine sehr deutliche Erhöhung des Herzinfarktrisikos.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist Ihnen bekannt, dass die Lärmimmissionen in diesem Bereich für die unmittelbaren AnrainerInnen laut Lärmkarten des Lebensministeriums am Tag über 75 dB und nachts über 65 dB liegen, was bedeutet, dass Tag und Nacht die Schwellenwerte zB des Wiener Lärmschutzgesetzes um mehr als 15 dB überschritten werden?
2) Ist Ihnen daher bekannt, dass die AnrainerInnen einem dementsprechend hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, vor allem im Sommer, wenn die Fenster nicht geschlossen werden können, da ja bereits bei 65 dB am Tag und 55 dB bei Nacht u.a. das Herzinfarktrisiko um bis zu 30% erhöht ist, bei 75 dB bis 90 dB wie an der Erdberger Lände entsprechend noch höher?
3) Ist Ihnen bekannt, dass viele Menschen im Hanuschhof schon Jahre lang diesem gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt sind und bereits Gesundheitsschäden davongetragen haben?
4) Ist Ihnen bekannt, dass viele Menschen, die es sich leisten konnten, wegen des Lärms bereits ausgezogen sind?
5) Ist Ihnen bekannt, dass der schön begrünte Hof infolge des Autobahnlärms nur bedingt als Naherholungsraum nutzbar ist?
6) Wie erklären Sie grundsätzlich die Einschränkung in Ihrer Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen vom Jänner 2011, wonach sich weder aus dem Umgebungslärmgesetz selbst noch aus den diesem Gesetz und der zugrundeliegenden EU-Richtlinie folgend ausgearbeiteten „Strategischen Umgebungslärmkarten“ ein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt, diese Gesetze und teuren Umsetzungsmaßnahmen also für die Betroffenen rechtlich „zum Krenreiben“ sind? (Zitat: „Weder aus den strategischen Umgebungslärmkarten, nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bzw. nach dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, noch aus Unterlagen des Lärmkatasters der ASFINAG ergeben sich subjektiv-öffentliche Rechte auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Sinne dieser Dienstanweisung. Ebenso wenig ergeben sich derartige Rechte aus der vorliegenden Dienstanweisung selbst.")
7) Ist eine Lärmschutzwand auf dieser relativ kurzen Strecke entsprechend Ihrer Dienstanweisung vom Jänner 2011, die die ASFINAG mit der in Frage 6 genannten „kleinen“ Einschränkung zu Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) anhält, in Planung (sie würde laut offiziellen Angaben mit 4 m Höhe etwa 195.000 €, mit 5,5 m Höhe etwa 268.000 € kosten, bei einem jährlichen Investitionsvolumen der ASFINAG von vielen hundert Mio Euro)?
8) Wenn nicht, warum nicht, wenn der Autobahnlärm des A4-Stückes das Wohnen im Hanuschhof zum Gesundheitsrisiko macht und die Wohnungen im Hanuschhof für die Stadt Wien an Wert verlieren?
9) Ist es möglich, die bei der geplanten, aber nicht fertiggestellten A23-Abfahrt Simmering installierte Lärmschutzwand, die nicht gebraucht wird, auf die Erdberger Lände zu transferieren, um die BewohnerInnen des Hanuschhofs zu schützen? Wenn nein, warum nicht?
10) Wie lange sollen die BewohnerInnen des Hanuschhofs noch unter diesen unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Lärmbedingungen leben, und wann wird Ihre Dienstanweisung vom Jänner 2011 dort befolgt?