10050/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Gesundheitsgefahren im Sexspielzeug für Erwachsene“
Der Bundesminister für Gesundheit hat die an ihn gerichtete schriftliche gleichlautende parlamentarische Anfrage Nr. 9294/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt beantwortet:
„Zur vorliegenden Anfrage ist festzuhalten, dass diese Art von Spielzeug nicht in den Geltungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) fällt. Gemäß § 3 Ziffer 7 Buchstabe e leg. cit. wird ausdrücklich nur „Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ als Regelungsgegenstand angeführt. Auch andere produktbezogene Gesetzesmaterien im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, wie das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz, eignen sich nicht zur Reglementierung dieser besonderen Warengruppe. Damit kann eine materiell gesetzliche Zuständigkeit des Gesundheitsressorts für „Sexspielzeug für Erwachsene“ eindeutig ausgeschlossen werden.
Als Gesetzesmaterie, die u.a. auch auf Sexspielzeug für Erwachsene anwendbar ist, wäre das Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) anzuführen, mit dem ein horizontales Sicherheitsnetz für Verbraucherprodukte geschaffen wurde, die nicht oder nur ungenügend geregelt sind. Federführend verantwortlich für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Chemikalien für den Einsatz in allen denkbaren Waren unterliegen grundsätzlich dem europäischen bzw. österreichischen
Chemikalienrecht (Zulassung, Einstufung, Verwendung etc.). Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.“
Das Magazin „Öko-Test“ veröffentlichte bereits im November 2006 eine Studie nach der in 100 Prozent der untersuchten Vibratoren krebserregende „Phthalate“ festgestellt wurden. In knapp der Hälfte der Produkte wurden Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden, in 10 Prozent der Fälle Rückstände der Nervengifte Phenol, Dibutyl- und Tributylzinn.
Die Studie kam damals bereits zum Ergebnis, dass die Sexspielzeuge aus bis zu 58 Prozent Weichmachern bestehen. Im Gegensatz dazu sieht die nun in Kraft getretene Spielzeugrichtlinie bereits einen Anteil von mehr als 0,1 Prozent der gesamten Masse als gesundheitsgefährdend und unzulässig an.
Viele Dildos und andere Sexspielzeuge wie Vibratoren und Analplugs enthalten hohe Mengen an Phthalaten, andere krebserregende Weichmacher und weitere giftige Stoffe, wie zum Beispiel Phenol, Dibutyl- und Tributylzinn.
Phthalate stehen im Verdacht, zu Störungen im Hormonhaushalt zu führen und können unter anderem zu Unfruchtbarkeit, Diabetes und Übergewicht führen. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Union aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass Phthalate insbesondere den Hormonhaushalt von ungeborenen Kindern nachhaltig schädigen und beispielsweise zu einer Verweiblichung männlicher Föten führen können. Auch andere Weichmacher wie die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserregend und damit gesundheitsschädlich. Phenol, Dibutyl- und Tributylzinn stehen im Verdacht, hormonell wirksam zu sein.
Dänemark hat einen Vorstoß angekündigt, Phthalate in Sexspielzeugen zu verbieten.
Der österreichische Nationalrat hat in einer Entschließung vom 22. April 2010 einstimmig die zuständigen Minister aufgefordert, generell für PAK-Grenzwerte bei Gebrauchsgegenständen auf europäischer Ebene einzutreten.
Die Fraktion Bündnis 90/Grünen hat nun im Deutschen Bundestag eine Anfrage zu Weichmachern in Sexspielzeug für Erwachsene bereits eingebracht.
Um die Antworten vergleichen zu können, werden die Fragen fast gleichlautend übernommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dem Ressort über den Einsatz und die Gesundheitsgefahren von Weichmachern und anderen Chemikalien in Sexspielzeugen für Erwachsene vor, und wie bewertet das Ressort diese?
2.
Welche
Grenzwerte für Phthalate, PAK, Phenol, Dibutyl- und Tributylzinn, aufgrund
welcher Rechtsgrundlage, gelten aktuell für Sexspielzeuge für
Erwachsene?
Falls es keine gibt, wie beurteilt das Ressort die gesundheitlichen Risiken?
3. Wer kontrolliert die Einhaltung von Grenzwerten und Verunreinigungen mit toxischen Stoffen in Sexspielzeugen für Erwachsene?
4. Wo liegt die analytische Nachweisgrenze für Phthalate, PAK, Phenol, Dibutyl- und Tributylzinn?
5. Liegt eine Stellungnahme der AGES oder anderer Einrichtungen zur chemischen Sicherheit von Sexspielzeugen für Erwachsene vor, und wo ist diese veröffentlicht?
6. Plant das Ressort ein ausdrückliches Verbot von Phthalaten, PAK und weiterer gesundheitsgefährdender Stoffe in Sexspielzeugen für Erwachsene?
7. Welche nationalen Maßnahmen wird das Ressort in Europa ergreifen, um den Anteil von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Sexspielzeug für Erwachsene auf ein gesundheitlich zulässiges und verträgliches Maß zu begrenzen?
8. Erwägt das Ressort zeitnah und vorsorglich den Warnhinweis des dänischen Umweltamts für Schwangere und Stillende zum Gebrauch von Dildos zu übernehmen?
9. Welche Güte- bzw. Sicherheitssiegel sind dem Ressort in Europa im Hinblick auf Sexspielzeuge für Erwachsene bekannt?
10. Wie
schätzt das Ressort die Nutzung von Sexspielzeugen ein?
Liegen dem Ressort Zahlen vor, wie viele ÖsterreicherInnen Sexspielzeuge, wie
Vibratoren etc. benutzen?