10054/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Markowitz

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in

verschiedenen Einrichtungen

In den letzten Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.

Mit der Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote im Jahr 2011 trotz dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Gebietskrankenkassen erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

2)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Betriebskrankenkassen erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

3)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Anstalten erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

a)       Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

b)      Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

c)       Pensionsversicherungsanstalt

d)      Sozialversicherungsanstalt der Bauern

e)      Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter

f)         Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

g)      Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

h)       Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates

4)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Anstalten erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

a)       Pharmazeutische Gehaltskasse

b)      Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

5)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Krankenfürsorgeanstalten erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

6)        Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Institutionen erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

 

a)  ÖGB

b)     Wirtschaftskammer Österreich und den 9 Länderkammern

c)       Bundesarbeiterkammer und den 9 Länderkammern

d)      Österreichische Ärztekammer

e)      Österreichische Apothekenkammer

f)         Österreichische Tierärztekammer

g)      Österreichische Zahnärztekammer

h)       Österreichische Dentistenkammer

i)         Landwirtschaftskammer Österreich

g)   Kammer der Wirtschaftstreuhänder

h)   Österreichische Rechtsanwaltskammer

i)         Österreichische Notariatskammer

l)    Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

7)         Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Unternehmen erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

a.        ORF

b.        Österreichische Post AG

c.        ÖBB

d.        Telekom Austria AG