10060/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Podgorschek, Gradauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Schadensersatzklage der BAWAG gegen die Stadt Linz
Am 8. November 2011 wurde von der Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG (BAWAG – PSK) eine Klage gegen die Stadt Linz eingereicht. Die Hintergründe dazu wurden unter anderem von der Tageszeitung "Die Presse" am 08. 11. 2011 dargestellt:
Die Bawag schreitet zur Gegenklage gegen die Stadt Linz. Diese will ein Swap-Geschäft mit Frankenkrediten aufkündigen.
Im Streit um ein Swap-Geschäft zu einem Frankenkredit der Stadt Linz schreitet die Bawag zur Schadenersatzklage. Die Bank macht knapp 418 Millionen Euro geltend, nachdem das jahrelang umstrittene Geschäft im Oktober aufgekündigt wurde. Weil die Stadt Linz ihre eigene Klage gegen die Bank gestern - neuerlich - eingebracht hat, sieht sich auch die Bawag nun klagsberechtigt. Eingebracht werden soll die Klagsschrift bis Ende der Woche. Einen Grund, die Forderung in der Bilanz abzuschreiben oder Rückstellungen dafür zu bilden, sieht der Bankvorstand nicht.
"Wir wollen unsere Forderung jetzt gerichtlich feststellen lassen", sagten Bawag-Chef Byron Haynes und Finanzvorstand Andreas Arndt. Die Bawag gehe davon aus, dass die Forderung "valide" und "intakt" ist. Abschreiben müsse man sie nur, sollte sie uneinbringlich sein. Dass Linz bloß nicht zahlen wolle, sei kein hinreichendes Argument.
Die Bawag will 417,7 Millionen Euro von der Stadt. Zum Marktwert des Swaps von rund 350 Millionen Euro macht das Institut noch Kosten aus der "vorfälligen Beendigung" geltend. Ein noch höheres Risiko entstünde nur, würde die Schweizer Nationalbank die Franken-Bindung an den Euro wieder kippen, glaubt der Vorstand. Viel lieber hätte man zu einem viel früheren Zeitpunkt einen außergerichtlichen Vergleich gehabt. Das wäre billiger gewesen.
Bürgermeister: "Klage entbehrt jeder Grundlage"
Die Stadt Linz ist der Auffassung, das "Wettgeschäft" sei 2007 rechtswidrig zustande gekommen und hat die Bank geklagt (Streitwert: 25 Millionen Euro). Die Bawag hingegen argumentiert, Linz habe einen gültigen Gemeinderats-Rahmenbeschluss und jahrelang Zahlungen geleistet - damit über fast vier Jahre die rechtliche Existenz anerkannt.
Für den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) entbehrt die Gegenklage jeder Grundlage. Das erklärte er in einer Presseaussendung am Dienstag. "Das Geschäft ist unwirksam", betonte Dobusch. Die Klage könne daher nur abgewiesen werden. Für den Bürgermeister ist völlig unklar, wie sich der von der Bank angeführte Schaden zusammensetze. "Bisher hat die Bawag nicht einen Beleg für ihre Forderung vorgelegt, obwohl sie eine Abrechnung schon vor einiger Zeit angekündigt hat. Die Forderung der BAWAG ist daher auch der Höhe nach nicht nachvollziehbar", erklärte der rechtswissenschaftliche Berater der Stadt, Universitätsprofessor Meinhard Lukas, in der Presseaussendung.
"Wir werden beim Handelsgericht Wien recht bekommen und bereits erhaltene Zahlungen wieder erhalten", gibt sich Bürgermeister Dobusch überzeugt. "Es wird sich herausstellen, dass die Bawag dem vormaligen Finanzdirektor der Stadt Linz in Wahrheit eine zwanzigfache Währungswette mit perfider Risikostruktur angeboten hat. Damit hat sie alle gesetzlichen Grenzen gesprengt, die im Umgang mit einer Stadt einzuhalten sind."
Verfahren könnte vier Jahre dauern
Ein Gerichtsverfahren durch alle Instanzen könnte bis zu vier Jahre dauern. Die Bawag sei deshalb für eine "Lösung" mit Linz, hieß es Montagabend. Leider, so Haynes, habe es dazu bis dato keine direkten Gespräche gegeben. Einen solchen Deal wollte man aber auch nicht vorher über die Medien beschreiben.
Spekulationen, in der Bank würde wegen der Swap-Affäre teure Rückstellungen fällig, die ein Mehrfaches des Jahresgewinns ausmachten, wurden vom Bawag-Vorstand dementiert."
Eine rechtskräftige Forderung der BAWAG PSK gegen die Stadt Linz in der Höhe von 417,7 Millionen Euro würde für die Stadt Linz zumindest ernste Zahlungsschwierigkeiten wenn nicht gar die Zahlungsunfähigkeit bedeuten. Eine solche Zahlungsunfähigkeit würde schlussendlich wieder auf die Steuerzahler zurückfallen.
Ein sinnvoller Vergleich könnte in dieser Situation im Interesse aller Beteiligten, vor allem aber der österreichischen Bürger sein.
Im Zuge des sogenannten Bankenrettungspaketes erhielt die BAWAG PSK 550 Millionen Euro an Partizipationskapital des Bundes erhalten. Bereits 2006 erhielt die BAWAG PSK auf Grund der sogenannten BAWAG Affäre eine Bundesgarantie in Höhe von 900 Milliarden Euro.
Seit der Fusion zwischen der BAWAG und der PSK ist die BAWAG PSK zudem gemäß §71 Bundeshaushaltsgesetz die Hausbank der Republik Österreich, die damit einer der wichtigsten Kunden der BAWAG PSK ist.
Unter diesen Voraussetzungen hätte die Republik Österreich durchaus die Möglichkeit, ihren Einfluss für einen sinnvollen Interessensausgleich der beiden Streitparteien geltend zu machen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Sind Sie der Ansicht, dass ein sinnvoller Interessensausgleich der beiden Streitparteien vor allem auch im Interesse der österreichischen Steuerzahler wäre?
2. Haben Sie bereits Gespräche mit der BAWAG PSK und der Stadt Linz geführt, um beide Streitparteien zu einem sinnvollen Interessensausgleich zu bewegen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, was waren die bisherigen Ergebnisse?
5. Haben Sie die Absicht, Gespräche mit der BAWAG PSK und der Stadt Linz zu führen, um beide Streitparteien zu einem sinnvollen Interessensausgleich zu bewegen?
6. Wenn ja, wann beabsichtigen Sie an die beiden Streitparteien heranzutreten?
7. Wenn nein, warum nicht?