10063/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

 

betreffend Pestizid im Grundwasserstrom von Korneuburg

 

Laut Medienberichten nehmen die hohen Konzentrationen an Pestiziden in Teilbereichen des Grundwasserkörpers von Korneuburg nicht ab. Seit heurigem Frühjahr hoffte man, dass die Schadstoffkonzentration durch einen eintretenden Verdünnungseffekt wesentlich nachlässt.  Im Grundwasser soll das Insektengift Thiamethoxam vorkommen, welches zur Gruppe der Neonicotinoide gehört. Dieses Insektizid ist als lang anhaltendes Kontakt- und Fraßgift zur Bekämpfung von schädlichen Insekten in Beizmitteln enthalten, welches im Maisanbau Verwendung findet. Wie bereits allgemein bekannt sind die Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide auch verantwortlich für das Bienensterben. In einigen Nachbarländern wie Deutschland, Schweiz und Italien wurde bereits ein Verbot bzw. Teilverbot ausgesprochen. Thiamethoxam wird zwar als nicht toxisch angesehen, aber trotzdem als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft und ist sehr schlecht für den Wasserorganismus. Zudem hat es in Gewässern eine längerfristige schädliche Wirkung. Laut Mitteilung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Korneuburg sind die Grundwasserströme seit Herbst 2010 speziell auf zwei Pflanzenschutzmittel (Thiamethoxam und Imidacloprid) untersucht worden. Im Frühjahr 2011 wurden auch Brunnen am nördlichen Ortsrand untersucht, wo eine deutliche Überschreitung des zulässigen Grenzwertes für Trinkwasser bei Thiamethoxam festgestellt wurde.

Es wurde dabei ein Zusammenhang mit dem Störfall vom August 2010 der Firma Kwizda, wo laut Firmenangaben 3000 Liter verdünntes Waschwasser in das Grundwasser gelangten, ausgeschlossen. Die Firma Kwizda übernimmt aber laut Medienberichten die Kosten für die Schutzmaßnahmen, welche in Form von Filterbrunnen mit eingebautem Aktivkohlefilter die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser vermindern sollen.

Bei den Messreihen im Sommer 2011 wurde die bis zu 80-fache Grenzwert-Überschreitung des Pflanzenschutzgiftes Thiamethoxam im Grundwasserstrom festgestellt.

Aufgrund dieser Tatsachen ist die BH Korneuburg aktiv geworden und veranlasste, dass gefährdete Brunnen, falls erforderlich, vom Netz genommen werden, um das Trinkwasseraufkommen für ca. 50.000 Menschen nicht zu gefährden. Laut BH wird von den Technikern überlegt, welche technischen Maßnahmen geeignet sind, um eine weitere Verbreitung des Pestizids im Grundwasser zu verhindern und wie das Gift aus dem Grundwasserstrom herausgefiltert werden kann. Als Maßnahme werden Sperrbrunnenanlagen angedacht wo im Untergrund große Wassermengen über Aktivkohlefilter geleitet und gereinigt werden. Dieses technische Vorhaben und der Betrieb einer solchen Anlage sind sehr teuer, schaffen aber keine absolute Sicherheit.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist es richtig, dass bei Messungen im Bereich Korneuburg eine bis zu 80-fache Grenzwert-Überschreitung von Schadstoffen im Grundwasserstrom festgestellt wurde?

 

  1. Ist für die Grenzwertüberschreitung das Pflanzenschutzgift Thiamethoxam verantwortlich?

 

  1. Ist für die Verunreinigung des Grundwasserstromes ausschließlich der „Betriebsunfall“ der Firma Kwizda verantwortlich?

 

  1. Wird das Ministerium bzw. die Behörde rechtliche Schritte gegen die Firma Kwizda einleiten?

 

  1. Wenn ja, welche?

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Besteht die Möglichkeit, dass die Verunreinigung des Grundwasserstromes auch durch Oberflächeneinträge aus verwendeten Beizmitteln der Landwirtschaft zurückzuführen ist?

 

  1. Werden weitere Verursacher von den Behörden vermutet?

 

  1. Welche Maßnahmen werden zur Sanierung des Grundwasserstromes ergriffen?

 

  1. Werden Sie sich, als zuständiger Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, für ein generelles Verbot von Beizmitteln, welche Nervengifte enthalten, aussprechen?

 

  1. Wenn nein, wie können Sie dies begründen?

 

  1. Wie und in welcher Form können Sie seitens des Bundes Unterstützung anbieten und leisten, damit dieses Problem vor Ort gelöst werden kann?

 

13. Wenn keine Unterstützung Ihrerseits in Erwägung gezogen wird, wie können Sie dies begründen?

 

  1. Werden die Kosten zur Schadstoffminimierung bzw. Sanierung zur Gänze von der Firma Kwizda getragen?

 

  1. Bis wann wird den Wasserbeziehern von Korneuburg unbeeinträchtigtes Wasser zur Verfügung stehen?