10066/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte
Mit 01.01.2011 trat die Änderung des Kündigungsschutzes nach § 8 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) für begünstigte Behinderte in Kraft. Intention war, Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele zusätzliche Personen – im Vergleich zum Wert des Vorjahres –
haben bis jetzt durch den geänderten § 8 BEinstG einen Job erhalten?
2. Wie hoch sind die Verluste im Ausgleichstaxfonds bis jetzt?
3. Hat sich durch die Änderung des § 8 BEinstG für die betroffenen Menschen bis jetzt eine tatsächliche Verbesserung ergeben?
4. Sind Sie anhand der Ihnen vorliegenden Zahlen der Ansicht, dass die Änderung des § 8 BEinstG sinnvoll war?