10066/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte

 

 

Mit 01.01.2011 trat die Änderung des Kündigungsschutzes nach § 8 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) für begünstigte Behinderte in Kraft. Intention war, Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele zusätzliche Personen – im Vergleich zum Wert des Vorjahres –

haben bis jetzt durch den geänderten § 8 BEinstG einen Job erhalten?

 

2.    Wie hoch sind die Verluste im Ausgleichstaxfonds bis jetzt?

 

3.    Hat sich durch die Änderung des § 8 BEinstG für die betroffenen Menschen bis jetzt eine tatsächliche Verbesserung ergeben?

 

4.    Sind Sie anhand der Ihnen vorliegenden Zahlen der Ansicht, dass die Änderung des § 8 BEinstG sinnvoll war?