10068/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Doppler,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Trotz Mordversuch keine Anklage
Am 18. September 2010 wurde der 19. Jährige Andreas M. nach dem Besuch einer Discothek in St. Johann im Pongau von vier türkischen Tätern halbtot geprügelt. Laut Polizeibericht soll das Opfer von den Tätern hinter einer drei Meter hohen Mauer entsorgt worden sein, weil sie davon ausgingen, dass das Opfer ohnehin tot sei.
Als Folge der schweren Verletzungen (16-facher Schädelbruch) schwebte das Opfer tagelang in Lebensgefahr. Aufgrund der Angst der Zeugen vor Übergriffen der Täter, wurden von diesen keine Angaben und Aussagen zum Sachverhalt abgegeben. Daraufhin wurde das Verfahren mit der Geschäftszahl GZ 11St299/10v am 7. Jänner 2011 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, mit dem Hinweis, dass angeblich kein weiterer Grund zur weiteren Verfolgung vorliege.
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Salzburg erklärte, dass weder Zeugen, noch DNA-Spuren gefunden wurden. Weiters sei kein Beschuldigter auf den Wahlbild-Aufnahmen namhaft gemacht worden. Brisant dabei erscheint allerdings die Tatsache, dass dem Opfer und dessen Freund zehn Jahre alte Fotos vom Hauptbeschuldigten, welcher mittlerweile eine Glatze hat, gezeigt wurden.
In der Anfragebeantwortung 7551/ABXXIV.GP zur Anfrage 7651/JXXIV.GP sowie in der Anfragebeantwortung 7553/AB XXIV.GP zur Anfrage 7657/JXXIV.GP wurde darauf hingewiesen, dass das Ermittlungsverfahren am 22. März 2011 von der Staatsanwaltschaft Salzburg gemäß § 193 Absatz 2 Ziffer 2 StPO fortgeführt wurde. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass im Hinblick darauf, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich sei, und dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt würden, insbesondere aber der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könne, von einer Beantwortung der Fragen abgesehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Haben Sie Kenntnis von oben beschriebenen Ermittlungsverfahren?
2. Am 22. März 2011 wurde das Ermittlungsverfahren von der StA Salzburg fortgeführt. Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?
3. Wenn das Verfahren bereits abgeschlossen ist, welcher Strafrahmen für wie viel Täter wurde dabei verhängt?
4. Sollte das Verfahren noch nicht abgeschlossen sein, warum nicht? In welchem Verfahrensstadium befindet sich das Verfahren?
5. Aus welchem Grund wurden die Ermittlungen am 7. Jänner 2011 gegen die mutmaßlichen Täter eingestellt?
6. Dem Vernehmen nach soll die Polizei sicher gewesen sein, dass es sich bei dem Hauptverdächtigen um den Täter handelt; wurde aufgrund dieser Wahrnehmung von der StA Salzburg ein Verfahren gegen den Hauptverdächtigen/Hauptbeschuldigten eingeleitet?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
9. Aus welchem Grund wurde am 22. März 2011 das Ermittlungsverfahren fortgeführt?
10. In welche Richtung wurde das Ermittlungsverfahren fortgeführt?
11. Wurden neue Zeugen in diesem Verfahren durch die StA Salzburg einvernommen?
12. Zu welchem Ergebnis kam dabei die StA Salzburg?
13. Wurden dem Opfer, Ihres Wissens nach, neuere Wahlbild - Fotografien zur Namhaftmachung der Täter gezeigt?