10073/J XXIV. GP
Eingelangt am
06.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Erwin Preiner und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erkenntnisse aus den Gutachten zum geplanten Projekt Reststoffdeponie im burgenländischen Neudorf
Wie bereits hinlänglich bekannt, wird schon seit vielen Jahren über die Erweiterung und Umwidmung der bestehenden Baurestmassendeponie im burgenländischen Neudorf/Parndorf in eine Reststoffdeponie diskutiert. Sowohl der burgenländische Landtag als auch die ortsansässige Bevölkerung haben sich klar gegen dieses - mitten im Natura 2000-Schutzgebiet "Parndorfer Platte-Heideboden" - befindliche Projekt ausgesprochen. Ein entsprechender Devolutionsantrag des Betreibers liegt im Umweltministerium zur Entscheidung; das Land Burgenland hat mehrere Gutachten in Auftrag gegeben und diese auch dem BMLFUW zugeleitet. Angesichts der ökologischen Sensibilität des Standortes und der Bedeutung der Region für die Grundwasserversorgung tausender Menschen muss bei der Entscheidung über dieses Projekt unbedingt sichergestellt werden, dass nicht wirtschaftliche Interessen über Umwelt- und Naturschutz gestellt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihrem
Ressort die folgenden vier Gutachten bezüglich Projekt Reststoffdeponie
Neudorf bekannt:
-
Geotechnisches Gutachten von Dipl.-Ing. Dr.techn. Lothar Martak, Hon. Prof. und Lektor
an der Technischen Universität Wien, Brunnenmeister und allgemein
beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Grundbau, Spezialtiefbau,
Brunnenbau und Tunnelbau
- Naturschutzfachliche
Stellungnahme von Dr. phil. Wolfgang Holzner, Emer. Univ. Prof. am
Institut für Integrative Naturschutzforschung, Universität für Bodenkultur,
Wien
- Rechtsgutachten
von O. Univ.Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer, Universität Wien
- Europarechtliches
Gutachten von Ao. Univ. Prof. Dr. Alina Lengauer, LL.M. (Brügge),
Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung,
Abteilung für Europarecht Universität Wien?
2. Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie daraus für das laufende Verfahren in Ihrem Ministerium?
3. Liegt Ihrem Ressort der Antrag der AVE auf Genehmigung der Reststoffdeponie Neudorf/Parndorf noch vor?
4. Frau Dr. Alina Lengauer kommt in ihrem europarechtlichen Gutachten zu dem Schluss, dass in gegenständlicher Angelegenheit keine hinreichenden Untersuchungen durchgeführt wurden. Daher ist nach der von ihr vertretenen Rechtsansicht schon der Bescheid für die bestehende Deponie europarechtswidrig. Wie wird diese Erkenntnis in die Entscheidung bezüglich Reststoffdeponie Neudorf einfließen?
5. Können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es durch die geplante Reststoffdeponie zu keiner Gefährdung der Wasserqualität des Grundwassers in der gesamten Region kommt?
6. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, damit bei Ihrer Entscheidung im Verfahren Neudorf der wichtige Schutz des Natura2000-Gebiets und eines von der UNESCO zum Welt-Kulturerbe erklärten Gebietes gewahrt bleibt?