10076/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres betreffend verbale Entgleisung eines Villacher

Polizeijuristen

Ein gebürtiger -jetzt in Wien lebender- Kärntner war heuer am Rande des Villacher Kirchtages von der Polizei festgenommen worden, weil er- in Anspielung auf die erstinstanzliche Verurteilung von Uwe Scheuch - ein Shirt mit der Aufschrift "Uwe geh in Häfn! That's part of the game" getragen hatte. Er wollte sich einem Beamten gegenüber nicht ausweisen und soll sich zuvor Wortgefechte und Rangeleien mit einer FPK-Umzugsabordnung geliefert haben.

Gegen die Festnahme legte der Kärntner beim Unabhängigen Verwaltungssenat Beschwerde ein.

Bei der Gegenäußerung an den UVS schrieb ein Villacher Polizeijurist auf Seite 4 der 55-seitigen

Gegendarstellung: "Auch bei Ausübung dieses verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes

(der Meinungsfreiheit, Anm.) sind die Schranken zu beachten, die der Sicherheit der öffentlichen

Ordnung vor entarteter Meinungsäußerung dienen."

(Zit. nach: www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2880719/haefn-demo-soll-entartet.story vom

01.12.2011)

In einer Stellungnahme gegenüber der APA rechtfertigte sich der Polizeijurist mit den Worten: "Das Zitat stammt wortwörtlich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof, das auch den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (freie Meinungsäußerung, Anm.) betraf." (Zit. nach: www.kleinezeitung.at/kaernten/2892819/polizei-wortwahl-entartete-meinungsae...

vom 05.12.2011)

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ergeben sich für die Abgeordneten an Sie als zuständige Ministerin folgende

Anfrage:

1.               Wie ist der genaue Wortlaut der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auf die sich Ihr Mitarbeiter bezieht?

2.               Welche Kriterien muss laut Innenministerium eine Meinungsäußerung erfüllen, um als "entartet" gesehen zu werden? (Bitte um genaueste Angabe bzw. Definition)

3.               In wie ferne war am Villacher Kirchtag "die Sicherheit der öffentlichen Ordnung" durch den T-Shirt tragenden Kärntner bzw. dessen Aufforderung "Uwe geh in Häfn! That's part of the game" gefärdet? (Bitte um genaue Darstellung der Sicherheitsgefährdung)