10083/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die

Bundesministerin für Inneres

betreffend Gewaltsensibilisierung im Rahmen der ExekutivbeamtInnen- Ausbildung

BEGRÜNDUNG

Missbrauch kein neues Thema: Missbrauchsvorwürfe gibt es seit den 1970ern. Eine Heimreform hat - viel zu lange - bis zum Jahr 2000 gedauert. Die meisten Fälle liegen 30, 40, 50 Jahre zurück. Aus Aussendungen von Kinder- und Jugendpsychiaterlnnen geht hervor, dass eine Traumatisierung dazu führen kann, dass es Erinnerungslücken gibt. Missbrauch wird in der Regel verdrängt - Traumatisierungen, gerade in jungen Jahren, verjähren jedoch nicht.

Die Ereignisse der letzten Jahre und Wochen zeigen, dass es in allen Fällen staatlicher und kirchlicher ein ganz klares Procedere und Angebot an Unterstützung braucht. Notwendig wäre ein fixes, klares Procedere, welches nicht jedes Mal beim Bekanntwerden neuer Fälle neu erfunden“ werden muss. Weiter muss gewährleistet sein, dass Betroffene als Kontaktstelle nicht jene Einrichtungen haben in deren Sphäre die Gewalt passiert ist. Die Einrichtung einer österreichweiten Opferhotline für alle Betroffenen (von Gewalt sowohl in staatlichen als auch kirchlichen Einrichtungen) wie die einer unabhängigen Untersuchungskommission auf Bundesebene, die Gewalt und sexuellen Missbrauch in staatlichen Heimen und kirchlichen Einrichtungen untersucht und konkrete Vorschläge macht, wie man den Betroffenen im Einzelfall helfen kann, ist bereits länger eine Forderung der Grünen.

Neben den zu schaffenden Rahmenbedingungen muss jedoch auch gewährleistet werden, dass die Polizei- BeamtInnen, die oft den ersten Schritt zu einer Hilfeleistung darstellen, sensibilisiert mit dem Thema Gewalt umgehen. Nicht nur ein sensibler Umgang mit Opfern, die sich bei der Polizei melden, sollte selbstverständlich sein, sondern auch die Kompetenz der Polizei die Hilfesuchenden Menschen weiterführend zu unterstützen.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Konsequenzen aus den Missständen gedenken Sie bezüglich der Ausbildung von ExekutivbeamtInnen zu ziehen?

2)    Ist in der derzeitigen Ausbildung spezieller Umgang mit Betroffenen von institutioneller, sexueller Gewalt in den Lehrplänen vorgesehen?

3)    Wenn nein, wieso nicht?

4)    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

5)    Ist Gewaltsensibilisierung innerhalb der Ausbildung der ExekutivbeamtInnen verpflichtend?

6)    Wenn nein, ist eine Änderung vorgesehen?

7)    Wenn ja, ist Gewaltsensibilisierung innerhalb der Ausbildung der ExekutivbeamtInnen als ausreichend eingestuft?

8)    Wenn nein, welche Maßnahmen werden zukünftig seitens des Innenministeriums gesetzt?

9)    Sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen für ExekutivbeamtInnen vorgesehen?

 

10) Wenn nein, wieso nicht?

11) Wenn ja, in welchem Ausmaß?

12) Wird Weiterbildung als verpflichtend eingestuft?

13) Ist das Ausmaß der Weiterbildungsangebote ausreichend?

14) Haben ExekutivbeamtInnen mit Konsequenzen zu rechnen, wenn Beschwerden aufgrund geringer Gewaltsensibilisierung vorliegen?

15) Wenn nein, wieso nicht?

16) Wenn ja, in welcher konkreten Form?

17) Wenn ja, werden den ExekutivbeamtInnen gewaltsensibilisierende Schulungen verpflichtend nahegelegt?

18) Gibt es für die Opfer, die mit unsensibler Handhabe konfrontiert werden, eine Möglichkeit zur Beschwerde?

19) Wenn nein, gedenken Sie eine Anlaufstelle einzurichten?

20) Wie viele derartige Beschwerdefälle sind bis jetzt bekannt?

21) Wurden daraus Konsequenzen gezogen?