10099/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Landesverteidigung und Neutralität

Im Artikel 9 a der Österreichischen Bundesverfassung steht:

(1)   Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.  Hiebei  sind  auch  die verfassungsmäßigen  Einrichtungen  und  ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2)   Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

(3)   Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.

(4)   Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Bei einem geplanten Berufsheer, wobei mit einer Truppenstärke zwischen 9000 bis 15000 Soldaten zu rechnen sein wird, kann diese Truppenstärke die Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung nicht mehr erbringen. Die Landesverteidigung könnte aufgrund der reduzierten Truppenstärke nur mehr im Rahmen eines militärischen Bündnisses (NATO, EU) erfüllt werden. Dies würde aber das formale Ende der Österreichischen Neutralität bedeuten, welche zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen wäre.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

Anfrage:

1.  Ist Ihrer Meinung nach die Änderung der Bundesverfassung in Zusammenhang mit der Einführung eines Berufsheeres eine Gesamtänderung der Verfassung und somit einer zwingenden Volksabstimmung zu unterziehen?

2.              Wenn nein, warum nicht? (Bitte um genaue Definition der Rechtsgrundlage)

3.              Kann  Ihrer  Meinung  nach  Österreich  den Status eines neutralen  Landes aufrechterhalten bei Einführung eines Berufsheeres?

4.              Wenn ja, worin sehen Sie die verfassungsrechtliche Grundlage hierfür?

5.              Wenn nein, worin sehen Sie die verfassungsrechtliche Grundlage hierfür?

6.              Ist Ihrer Meinung nach Österreich noch Neutral, vor allem im Hinblick auf die EU- Battlegroups?

7.                  Können Sie garantieren, dass bei Einführung eines Berufsheeres dieses die Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung erfüllen kann und die Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährende Neutralität gewährleisten kann?

8.             Können Sie ausschließen, dass bei einer Einführung eines Berufsheeres Österreich   einem militärischen Bündnis (z.B. NATO, usw.) beitritt?

9.                  Wie sehen Sie die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs im Hinblick auf das BGBl 1955/211 für dauernd neutrale Staaten?

10.           Die Einführung eines anderen Wehrsystems (Berufsheer) durch einfache Gesetze ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen; wie sieht dahingehend Ihre weitere Planung bezüglich einer Verfassungsänderung aus?

11.           Wie sehen die Planungen bei der Umstellung des Wehrsystems im Hinblick auf Art 79 Abs. 1 B-VG "Milizsystem" aus?

12.           Ist   die   Aufgabe   der   immerwährenden   Neutralität    durch    eine Bundesverfassungsänderung im Hinblick auf die Einführung eines Berufsheeres von Ihrem Ministerium oder der Bundesregierung geplant?