10103/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren - Anwendung durch die Mitgliedstaaten bzw. Österreich im Jahr 2010/2. Anfrage“
Mit der AB 7794/XXIV.GP vom 06. Mai 2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. zum NR Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Europäischer Haftbefehl – Übergabeverfahren – Anwendung durch Mitgliedsstaaten bzw. Österreich“ beantwortet. Leider konnten damals bestimmte Fragen nicht beantwortet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Diskussionen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Ausstellung von Europäischen Haftbefehlen einzuführen??
2. Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch „Ausstellungsstaaten“ in der EU im Jahr 2010 ausgestellt (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten)?
3. Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen Haftbefehl dieser Ausstellungsstaaten im Jahr 2010 betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten ÖsterreicherInnen auf Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?
4. Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?
5. Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten im Jahr 2010 festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?
6. Wie viele ÖsterreicherInnen waren im Jahr 2010 von einer Festnahme in Vollstreckungsstaaten betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf Vollstreckungsstaaten)?
7. Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat) im Jahr 2010 festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen Personen)?
8. Wie viele Personen wurden im Jahr 2010 nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl von Österreich (Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen Ausstellungsstaat im Jahr 2010 übergeben (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen und übergebenen Personen)?
9. Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der Übergabe bzw. Auslieferung einverstanden waren, befanden sich im Jahr 2010 darunter?
10. Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Jahr 2010 in Österreich ausgestellt (Aufschlüsselung auf Nationalität der gesuchten Personen)?
11. Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle im Jahr 2010 ausgestellt (Aufschlüsselung der Delikte auf Nationalität der gesuchten Personen)?
12. Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten Personen Österreich übergeben (Aufschlüsselung auf Vollstreckungsstaaten)?
13. Wann findet die nächste gegenseitige Evaluierung über „die praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls und der entsprechenden Übergabeverfahren“ zwischen den Mitgliedsstaaten statt?
14.
Wie viele Verfahren zur Anwendung des
Europäischen Haftbefehls liegen aktuell beim EuGH?
Welche Rechtsfragen sollen dabei geklärt werden?
Haben sich nach der letzten Beantwortung diesbezüglich Änderungen
ergeben?
15. Werden Sie im Rahmen der Umsetzung des Stockholm-Programms bzw. des Justizprogramms 2014-2018 dafür eintreten, dass der derzeit geltende einheitliche Fragebogen der EU-Kommission ergänzt wird, damit eine umfassende Jahresstatistik erstellt werden kann?