10107/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Kinderrechte-Monitoring

BEGRÜNDUNG

 

Am 16. Februar 2011 trat in Österreich das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Kraft.

Während des Gesetzesentstehungsprozesses wurde von ExpertInnen immer wieder auf die Notwendigkeit des Monitoring der Umsetzung von Kinderrechten in Österreich hingewiesen.

Ein kinderrechtliches Monitoring ist jedenfalls sinnvoll,  um zu orten, wo in Österreich kinderrechtlicher Handlungsbedarf besteht, welche Maßnahmen zu setzen sind und auch um positive Entwicklungen erkennen und benennen zu können.

Dass in Österreich kinderrechtlicher Handlungsbedarf besteht, zeigt auch der 1. Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte in Österreich des Netzwerks Kinderrechte Österreich - National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich. Dies ist ein ergänzender Bericht zum 3. und 4. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Art. 44 Abs. 1b des Übereinkommens über die Rechte der Kinder.

Am 20. November zum Internationalen Tag der Kinderrechte 2011 präsentierte das Netzwerk Kinderrechte diesen Bericht. Die Bandbreite der aufgezeigten Problemfelder ist groß: Bildung, Gesundheit, Jugendwohlfahrt, Gewalt, Asyl, Jugendgerichtsbarkeit und Mitsprachemöglichkeiten von jungen Menschen sind Bereiche in denen Maßnahmen jedenfalls notwendig sind.

Im Rahmen der Beantwortung der schriftlichen Anfrage (gem. § 32a Abs. 5 GOG) zum Budgetausschuss am 9. November 2011, nach den Mitteln, die im Budget 2012 für das Monitoring  des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern vorgesehen sind, führen Sie aus, dass das Monitoring des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern keine zusätzlichen Sach- und Personalkosten verursachen wird, weswegen auch keine zusätzlichen Mittel vorgesehen sind.

Diese Beantwortung lässt jedoch die Frage offen, ob ein Monitoring über die Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern in Ihrem Ressort mit vorhandenen Mitteln durchgeführt wird oder ob ein Monitoring nicht vorgesehen ist und daher keine Kosten verursacht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wird von Seiten Ihres Ressorts ein Monitoring zur Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern durchgeführt?

Wenn ja, wie viele Personen sind damit beschäftigt?

Wenn ja, nach welche Kriterien wird geprüft?

Wenn ja, orientieren Sie sich an, wie etwa im Rahmen der Europäischen Grundrechteagentur, bereits ausgearbeiteten Indikatoren?

Wenn nein, wieso nicht?

 

2)    Wird von Seiten Ihres Ressorts kinderrechtlicher Handlungsbedarf in Österreich systematisch erhoben?

Wenn ja, bitte erläutern Sie wie Sie dabei vorgehen.

 

3)    Welche konkreten Maßnahmen werden von Seiten Ihres Ressorts gesetzt, um die Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern in Österreich zu fördern? Bitte um Auflistung.