10121/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Betreffend: Gebarung des Auslandsösterreicher-Fonds

 

Der 1967 mit Bundesgesetz als „Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland“ errichtete und ab Jänner 2007 als „Auslandsösterreicher–Fonds“ weitergeführte Fonds war Gegenstand der Überprüfung durch den Rechnungshof 2011/11. Ursprünglich hatte der Fonds die Aufgabe, bedürftige österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland durch einmalige oder periodische finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. In besonderen Härtefällen

konnten auch frühere österreichische Staatsbürger und deren Kinder (so genannte „Herzensösterreicher“) mit Hauptwohnsitz im Ausland Zuwendungen erhalten.

 

Hierzu führt der Rechnungshof in seinem Bericht 2011/11 folgendes aus:

 

"Die Finanzierung des Auslandsösterreicher–Fonds erfolgte durch Förderungen des Bundes (BMeiA) und der Bundesländer in Höhe von insgesamt rd. 668.000 EUR (2010). Die Förderungen der Bundesländer fielen entgegen einer Festlegung bei der Landeshauptleutekonferenz 1968 in den überprüften Jahren (2007 bis 2010) geringer

aus als jene des Bundes; Zuwendungen Dritter lagen nicht vor.

Die Bundesländer verfügten teilweise über eigene Serviceeinrichtungen für Auslandsösterreicher bzw. vergaben in Einzelfällen ebenfalls Unterstützungen an sozial bedürftige Auslandsösterreicher.

Der Fonds bildete bis Ende 2010 Rücklagen in Höhe von rd. 374.000 EUR; dies entsprach rd. 56 % der gesamten Jahresförderung für den Fonds. Ein Konzept für die systematische Bildung und Verwendung von Rücklagen fehlte.

Eine vertiefte inhaltliche Überprüfung und Bestätigung der Rechnungsabschlüsse

des Fonds fehlte ebenso wie eine formale Entlastung des Geschäftsführers."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Werden Sie in Hinblick auf die Finanzierungssicherheit auf eine Vereinbarung mit den Bundesländern gemäß Art. 15a B–VG mit konkreten Festlegungen über die anteilige Finanzierung des Auslandsösterreicher–Fonds hinwirken?

2.    Werden Sie in Verhandlungen mit den Bundesländern darauf hinwirken, künftig Zuwendungen an sozial bedürftige Auslandsösterreicher ausschließlich über den Fonds abzuwickeln, um allfällige Doppelgleisigkeiten bei der Betreuung und Abwicklung von Unterstützungsleistungen für Auslandsösterreicher zu vermeiden?

3.    Werden Sie künftig eine vertiefte inhaltliche Überprüfung der Rechnungsabschlüsse des Fonds anregen, etwa durch — ehrenamtlich tätige — externe Rechnungsprüfer?

4.    Werden Sie die Bemühungen um Zuwendungen Dritter, etwa von Personen oder Institutionen mit besonderem Bezug zu Auslandsösterreichern, intensivieren, um die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren?

5.    Wie viele „Herzensösterreicher“ haben im Jahr 2010 eine Unterstützung durch den Fonds erhalten?

6.    In welchen drei Staaten leben die meisten der unterstützten "Herzensösterreicher"?