10128/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.12.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AMA Marketing – Beiträge
Im Vorstandsbericht der AMA ist übersichtlich erkennbar, wie die Marketing-Beiträge eingehoben werden. Erstaunlich bei dieser Auflistung ist, dass zwar für Milch, Fleisch, Gemüse, usw. Beiträge verrechnet werden, jedoch Getreide auf unten angeführter Liste (kopiert aus dem AMA-Vorstandsbericht 2009) fehlt.

„Gleich-/ Ungleichbehandlung:
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen). Sie liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt.“ (Wikipedia)
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Mit welcher Begründung werden für Getreide keinerlei AMA-Marketingbeiträge eingehoben, für alle anderen landwirtschaftlichen Nahrungsmittel und Produkte jedoch schon?
2. Sehen Sie dadurch keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn bis auf die Getreidebauern alle anderen Landwirte mit Marketingbeiträgen belastet und zur Kasse gebeten werden?
3. Ist dies nicht eine Diskriminierung gegenüber allen anderen Beiträge-zahlenden Landwirten?
4. Warum unterliegt die Agrarmarkt-Austria Marketing GmbH, die öffentliche Förderung seitens der EU und des Landwirtschaftsministeriums erhält, nicht einer Kontrollmöglichkeit durch das Parlament (z. B. durch parlamentarische Anfragen)?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Marketing-Aktivitäten der Agrarmarkt-Austria transparent gemacht und für die Abgeordneten öffentlich gemacht werden?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wer kontrolliert die Aktivitäten der Agrarmarkt-Austria Marketing GmbH?