10131/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.12.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen Mag. Dietmar Steiner
Mag. Dietmar Steiner, der Vorsitzende des Grundstücksbeirates und Vorsitzende des Architekturzentrums Wien, ist in der Vergangenheit durch einen exorbitanten Lebensstil hervorgestochen. Diesen soll er nicht durch eigene Einkommen, sondern wesentlich durch zweckentfremdete Verwendung von Subventionen finanzieren. Im Rahmen des Architekturzentrums soll Mag. Steiner ein Kartell mitetabliert haben. Dabei soll er seine Position als Vorsitzender des Grundstücksbeirates der Stadt Wein als Druckmittel verwenden, um namhafte Segmente der Bauwirtschaft dazu zu bringen, das AzW mit Spenden zu bedenken.
Untenstehend der Wortlaut einer gegen Mag. Steiner erstatteten Anzeige:
„An die Ermittlungsbehörden der
Korruptionsstaatsanwaltschaft
Einschreiter: bleibt vorerst anonym.
Begründung: Da der Einschreiter berufliche Nachteile von dieser Anzeige befürchtet, will er vorläufig seine Identität nicht preisgeben. Sollten Ermittlungen eingeleitet werden, ist der Einschreiter aber bereit, seine persönlichen Daten bekanntzugeben und auch weitere, zweckdienliche Angaben zu machen. Er erklärt jedoch, daß er durch diese Anzeige kein Gesetz und auch keinerlei ihm auferlegte vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften verletzt hat.
Bringt folgende Sachverhaltsdarstellung vor und beantragt die Aufnahme von zielführenden Ermittlungen
Sachverhaltsdarstellung
Ich erlaube mir, der umseits bezeichneten Behörde folgenden Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen. Aus den vorgebrachten Tatsachen ergibt sich eine unzulässige Kollision zwischen den Mitgliedern des Grundstücksbeirates und zwar insbesondere in der Person des Herrn
Mag. Dietmar Steiner
Dieser ist Vorsitzender des Grundstücksbeirates des Wohnfonds Wien.
Zu dessen Aufgaben gehören laut § 5 der Statuten:
lit.
die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Stadterneuerungsmaßnahmen nach § 7 in Wien
g) die Aufnahme und Intensivierung von der Stadterneuerung dienlichen Forschungs- und Versuchsarbeiten
i) alle Rechtsgeschäfte und Maßnahme, die zur Erfüllung der unter lit. a) bis h) genannten Aufgaben erforderlich sind
Die Funktion des Beirats in im § 9 Pkt. 7 der Statuten festgelegt und zwar hat der Beirat in allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Kuratoriums fallen, zu beraten.
Das Kuratorium hat weitgehende Kompetenzen, die im § 10 Abs. 9 umschrieben sind. Vor allem sind dies
Abs.9
lit.
a) die Stadterneuerungserfordernisse und Stadterneuerungsmaßnahmen
b) die Einleitung, Durchführung und Kontrolle der Stadterneuerungsmaßnahmen
h) sonstige grundsätzliche Angelegenheiten, die sich das Kuratorium vorbehält
Daraus ergibt sich, daß der Beirat einen wesentlichen Einfluß auf die Tätigkeit des Kuratoriums in den oben angeführten Zuständigkeiten hat. Die persönlichen Verflechtungen und Überschneidungen zwischen den Mitgliedern des Grundstücksbeirates und der Bauwirtschaft sind belegbar (Aufschlüsselung befindet sich anbei). Auch das Kontrollamt der Stadt Wien kritisierte in seinem Bericht KAV – WFW 2/08 (beiliegend) diesen Umstand. Bis heute hat sich an der engen Verflechtung jedoch nichts geändert.
Hinzu kommt, dass Mag. Steiner Direktor des Architekturzentrums Wien, eines gemeinnützigen Vereins, ist. Dessen Aufgabe soll es sein, dem Bürger die Architektur und ihre Bedeutung näher zu bringen – so lautete die Auskunft des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Dieser Zweck wurde im Jahr 2008 mit 360.000,- Euro an Fördermitteln unterstützt (Förderbericht befindet sich anbei). Scheinbar ohne das tatsächliche und widmungsgemäße Wirken des Vereins zu prüfen. Auf der Homepage des genannten „Architekturzentrums Wien“ ist ein gegenläufiger Zweck zu lesen. Es diene als „Ausstellungsplattform, sowie Wissens- und Forschungsstelle und Infostelle für alle an Architektur- und Baukunst Interessierten.“ (Eigendefinition des AzW beiliegend)
Namhafte Vertreter der österreichischen Bauwirtschaft haben, die mit Kosten von 2.001,- Euro p.a. verbundene, „xlargepartnerschaft“ inne. Der offizielle Vorteil dieses Status‘ besteht darin, „das komplette Angebot für verschiedene Altersgruppen, inklusive spezieller Partnerveranstaltungen einfach und komfortabel zu nutzen.“ Lediglich Vertreter der Bauwirtschaft haben den beschriebenen „Partnerstatus“ inne. Dass sich ausschließlich ein Wirtschaftszweig derart massiv für diese Angebote interessiert lässt Schlüsse zu.
Der tatsächliche Nutzen dürfte darin bestehen, sich Mag. Steiners Wohlwollen in seiner Funktion als Vorsitzendem des Grundstücksbeirates zu sichern. Dieser befindet jährlich über die Zuteilung von Fördergeldern im Umfang vieler hundert Millionen Euro. Bei der Partnerschaft handelt es sich somit um Kickback-Zahlungen für erhaltene Fördermittel. Ein informeller Zirkel schleust hinter den Kulissen und ohne das Wissen demokratisch legitimierter Vertreter Millionen an Steuergeldern den eigenen Freunden – in diesem Fall „xlargepartner“ genannt – zu. Welche Ausmaße diese Korruption annehmen kann, damit beschäftigte sich auch das Kontrollamt der Stadt Wien im oben bereits genannten Bericht eingehend und regte strukturelle Reformen an, die objektive Vergabe von Fördermitteln garantieren sollen – bisher ohne Erfolg.
Es wäre daher streng darauf zu achten, dass Personen, die im Beirat eine Funktion ausüben, keine andere Funktion ausüben, die ihre Unparteilichkeit und Unbefangenheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Zweifel ziehen können.
Insbesondere in der Person des Herrn
Mag. Dietmar Steiner
ist aber die wesentliche und für einen Rechtsstaat unabdingbare Voraussetzung der Objektivität und persönlichen Unvoreingenommenheit nicht gegeben. Er übt nämlich gleichzeitig folgende Funktionen aus:
Direktor des Architekturzentrums Wien und Vorsitzender des Grundstücksbeirates, dessen Zusammensetzung vom Wohnfonds Wien bestimmt wird.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wurde bereits mit diesbezüglichen Ermittlungen begonnen?
2. Wenn ja, seit wann wird ermittelt und wann wird mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sein?
3. Wenn nein, weshalb wird der geschilderte Sachverhalt nicht überprüft?
4. Wie weit sind die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits fortgeschritten?
5. Haben sich die geschilderten Vorkommnisse im Zuge der Ermittlungen augenscheinlich bestätigt?
6. Sollten die in der Anzeige angeführten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, welche Tatbestände wären erfüllt (explizite Nennung)?