Eingelangt am 13.12.2011
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und
weiterer Abgeordneter
an
den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreffend:
Visapflicht für österreichische Türkeireisende
Während Österreicher für die
Einreise in die Türkei ein kostenpflichtiges Visum benötigen, ist die
Mehrzahl der europäischen Staaten, wie beispielsweise Deutschland, von
Gebühren befreit. Hierzu ist auf der Heimseite des BMeiA unter
"Reiseinformationen / Türkei" zum Thema "Einreise"
folgendes zu lesen:
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche
Reisepässe.
- Visum
erhältlich: bei Einreise (EUR 15,-). Es ist auch möglich, dieses Visum
anstatt in Euro-Währung GBP 10,- (Britischen Pfund Sterling)
oder USD 20,- (US-Dollar) zu bezahlen. Es wird empfohlen, die
entsprechende Summe genau abgezählt bereitzuhalten. Reisende, die
nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen in die
Türkei einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten), wird an den
Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Dieses muss vor Reiseantritt an der zuständigen
türkischen Vertretungsbehörde beantragt werden.
- Reisedokumente: Reisepass; Achtung:
Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B.
Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem
Personalausweis in die Türkei einreisen, für
österreichische Staatsbürger ist das nicht
möglich.
- Passgültigkeit:
Österreichern
wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der
Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein
muss, wird bei Einreise eine noch mindestens sechsmonatige
Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen.
- Cremefarbiger
Notpass:
Wird akzeptiert. Inhaber österreichischer Notpässe müssen
das für die Einreise benötigte Visum allerdings vor Reisebeginn
an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen,
da Inhabern von Notpässen KEIN
Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene
Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug
ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass die
Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein
persönliches Erscheinen ist notwendig.
- Miteintragung
von Kindern: wird
bis zum 18. Lebensjahres akzeptiert
- Sonstiges: Bei der Einreise sollte darauf geachtet
werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es
andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen
kann.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1.
Warum konnte die Befreiung
von Visagebühren für österreichische Türkeireisende bislang nicht
erreicht werden?
2.
Mit
welchen Argumenten hat die Türkei die Gebührenbefreiung für
österreichische Türkeireisende bislang abgelehnt?
3.
Was
war der Grund für die Befreiung anderer europäischer Staaten?
4.
Wieso
können deutsche oder schweizer Staatsbürger mit abgelaufenen Reisepässen
und sogar mit abgelaufenen Personalausweisen in die Türkei einreisen,
während österreichische
Türkeireisende einen noch 90 Tage gültigen Reisepass benötigen?
5.
Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass österreichischen Archäologen, die
beispielsweise an den Ausgrabungen in Ephesos beteiligt sind,
längerfristige, bestenfalls mehrjährige, kostenlose Visa für die
Einreise in die Türkei erteilt werden?