10136/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Reisepässe von Wolfgang Priklopil

 

Bei der Hausdurchsuchung im Haus des Wolfgang Priklopil wurden auch zwei Reisepässe sichergestellt. Beide wurden dem Todesopfer Wolfgang Priklopil zugerechnet. Der Reisepass mit der Nummer C 04134903 lautend auf Wolfgang Priklopil wurde am 16. April 1998 ausgestellt, eineinhalb Monate nach der Entführung der Natascha Kampusch. Nach Aussagen seiner Mutter Waltraud Priklopil verreiste ihr Sohn nicht gerne ins Ausland, die Mutter konnte sich auch an keine Auslandsreise ihres Sohnes erinnern. Nachdem Wolfgang Priklopil am 2.März die zehnjährige Natascha Kampusch entführt hat, scheint es höchst fragwürdig, wozu Wolfgang Priklopil einen Reisepass benötigt, da er ja kaum ein entführtes Mädchen mit ins Ausland nehmen konnte.

 

Neben den beiden Pässen wurde auch eine Swatch Uhr samt Rechnung eines Geschäftes am Flughafen Wien Schwechat aus dem Juli 1999 sichergestellt. Dies lässt zumindest die Vermutung zu, dass sich Wolfgang Priklopil am Flughafen aufgehalten hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wann genau stellte Wolfgang Priklopil den Antrag für seinen Reisepass mit der Nummer C 04134903?

2.    Ist Wolfgang Priklopil jemals bei einem Grenzübertritt aufgefallen?

3.    Wenn ja, wo und wann genau hat er die österreichische Grenze passiert?

4.    War er bei einem allfälligen Grenzübertritt in Begleitung?

5.    Wurde überprüft, ob Wolfgang Priklopil im Juli 1999 vom Flughafen Wien Schwechat abgeflogen oder gelandet ist?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?