10137/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Nichtweiterleitung eines Versetzungsansuchens über eineinhalb Jahre

 

 

Am 08.05.2009 bewarb sich ein Unteroffizier der StbKp/JgB 19 um einen gleichwertigen Arbeitsplatz beim SKFüKdo in Graz. Diese Bewerbung wurde vom Kdo JgB 19 bis zum 18.10.2010, nicht weitergeleitet. Eine Weiterleitung erfolgte erst nach einer ordentlichen Beschwerde gem. §13 ADV.

 

Diese ordentliche Beschwerde wurde am 22.09.2010 eingebracht und am 21.12.2010 durch den Kommandanten der Streitkräfte beantwortet. In der Beantwortung wird der Beschwerde „die Berechtigung zuerkannt“. Das Schreiben des Kommandanten der Streitkräfte lautet auszugsweise: „Zum Sachverhalt ist festzustellen, dass Ihr vorgesetztes Kommando Ihre Bewerbung nicht unverzüglich vorlegte, da davon ausgegangen wurde, Sie würden ihr bereits eingebrachtes Ansuchen, wie aufgefordert, noch konkretisieren (tatsächlicher Arbeitsplatz, Truppennummer).“ (GZ S91525/20-SKFüKdo/Disz&BeschwW/2010)

 

Der gegenständliche Unteroffizier wurde nicht darüber informiert, dass seine Bewerbung nicht weitergeleitet wurde, und dass er diese konkretisieren müsse.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bekannt?

2.            Warum wurde die Bewerbung vom 08.05.2009 erst am 18.10.2010 vom Kdt. JgB19 weitergeleitet?

3.            Wurde der Unteroffizier darüber informiert, dass seine Bewerbung nicht weitregeleitet wird?

4.            Wenn ja, wann und in welcher Form?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.            Wurde der Unteroffizier darüber informiert, dass er seine Bewerbung zu konkretisieren hat?

7.            Wenn ja, wann und in welcher Form?


8.            Wenn nein, warum nicht?

9.            Binnen welcher Frist sind solche Ansuchen normalerweise weiterzuleiten?

10.         Wurden von Seiten Ihres Ministeriums als oberste Dienstbehörde Maßnahmen gegen den säumigen Kommandanten gesetzt, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?

11.         Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen?

12.         Wenn nein, warum nicht?