10143/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Vorschläge des  Rechnungshofs - 3. Auflage des Positionspapiers "Verwaltungsreform"

 

Vor kurzem hat der Rechnungshof die 3. Auflage seines Positionspapiers „Verwaltungsreform“ präsentiert, dieses Papier enthält, unter anderem, auch einige Vorschläge betreffend familienbezogene Leistungen:

 

„Bei einer Prüfung der familienbezogenen Leistungen des Bundes und der Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg (Reihe Bund 2011/6, Kärnten 2011/3, Oberösterreich 2011/6 und Salzburg 2011/3) stellte der RH fest, dass sich die Ausgaben dafür im Jahr 2009 auf insgesamt 8,887 Mrd. EUR beliefen. Die Unterstützung von Familien war durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen und heterogenen Leistungen gekennzeichnet.

Insgesamt 117 eigenständige Familienleistungen (47 Bundes– und 70 Landesleistungen, davon Kärnten 25, Oberösterreich 27 und Salzburg 18 Einzelleistungen) befanden sich im Leistungsspektrum der vier Gebietskörperschaften.

Im Bund waren sieben Ressorts (BMWFJ, BMF, BMUKK, BMG, BMASK, BMJ, BMWF), in den drei Ländern jeweils zwei bis drei Direktionen oder Abteilungen der Ämter der Landesregierung für den Vollzug der Familienleistungen zuständig.

Eine gesamthafte Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgte nicht. Auch eine genaue Gesamtübersicht, welche Leistungen in welcher Höhe eine Familie insgesamt bezog, gab es nicht. Die Folge waren strukturelle Parallelitäten und Überlappungen von Leistungen: Allein im Bund knüpften zehn verschiedene Leistungen an den Lebenssachverhalt „Schwangerschaft/Geburt“, in Kärnten weitere vier, in Salzburg weitere zwei.

Durch die Zersplitterung der Regelungskompetenzen auf mehrere Bundesministerien und die Länder war eine akkordierte Zielausrichtung und gesamthafte Abstimmung der Leistungen sowie ein institutionalisierter Informationsaustausch über konkrete legistische Vorhaben nicht sichergestellt.

Damit bestand die Gefahr von Zielkonflikten und es erfolgten parallele Förderungsmaßnahmen (z.B. Unterstützungen im Schulbereich).

Alle überprüften Gebietskörperschaften hatten in ihren Regierungsprogrammen zwar allgemeine familienpolitische Ziele definiert, davon abgeleitete konkrete Zielfestlegungen mit entsprechenden messbaren Indikatoren fehlten aber. Daher war auch die Treffsicherheit der eingesetzten Mittel nicht sichergestellt. Selbst bei vergleichbaren Leistungen innerhalb einer Gebietskörperschaft waren die Anspruchsvoraussetzungen unterschiedlich. So basierten die Schüler– und die Studienbeihilfe des Bundes auf unterschiedlichen Bemessungsgrundsätzen für die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern. Während die Schülerbeihilfe eine Unterhaltsleistung ab einer Bemessungsgrundlage von 6.269 EUR als zumutbar ansah, war sie bei der Studienbeihilfe bereits ab einer Bemessungsgrundlage von 4.725 EUR gegeben.

 

Der RH empfahl u.a. folgende Maßnahmen, um das System der familienbezogenen Leistungen transparenter, gerechter und treffsicherer zu gestalten:

         gebietskörperschaftenübergreifende Überprüfung des Spektrums der familienbezogenen Leistungen auf Parallelitäten und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen;

         Beseitigung sachlich nicht begründbarer Aufteilungen der Vollzugskompetenzen und möglichst weitgehende Bündelung der Vollziehung;

         Erfassung der familienbezogenen Leistungen in einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank auf Ebene der Einzelfamilien;

         möglichst flächendeckende Festlegung von Wirkungszielen für familienpolitische Maßnahmen und darauf aufbauende, aussagekräftige, konkrete Zielsetzungen mit messbaren Indikatoren;

         möglichst einheitliche Gestaltung der Berechnungsgrundsätze und Methoden für die Anspruchsvoraussetzungen (soziale Bedürftigkeit, Höhe des Familieneinkommens);

         gemeinsame Plattform von Bund und Ländern zum Informationsaustausch über geplante legistische Vorhaben und zur Abstimmung ihrer familienbezogenen Leistungen und aktive Wahrnehmung der Koordinationsaufgabe des BMWFJ für familienpolitische Maßnahmen“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Dürfen wir mit einer gebietskörperschaftenübergreifenden Überprüfung des Spektrums der familienbezogenen Leistungen auf Parallelitäten und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen noch in dieser Gesetzgebungsperiode rechnen? Wenn ja, wann genau wollen sie diesen Vorschlag des Rechnungshofes umsetzen? Wenn nein, weshalb nicht und welche Alternativen können sie anbieten?
  2. Wann dürfen wir mit der Beseitigung sachlich nicht begründbarer Aufteilungen der Vollzugskompetenzen und mit einer möglichst weitgehende Bündelung der Vollziehung rechnen? Wenn nein, weshalb nicht und welche Alternative bieten sie an?
  3. Wann ist die Erfassung der familienbezogenen Leistungen in einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank auf Ebene der Einzelfamilien geplant? Sollten sie dies nicht planen, was dann?
  4. Wann planen sie eine möglichst einheitliche Gestaltung der Berechnungsgrundsätze und Methoden für die Anspruchsvoraussetzungen (soziale Bedürftigkeit, Höhe des Familieneinkommens) umzusetzen? Wenn nein, wüssten wir gerne weshalb und welche Alternativvorschläge sie haben?
  5. Wann dürfen wir damit rechnen, dass eine gemeinsame Plattform von Bund und Ländern zum Informationsaustausch über geplante legistische Vorhaben und zur Abstimmung ihrer familienbezogenen Leistungen geschaffen wird
  6. Wann gedenkt das BMWFJ eine aktive Wahrnehmung seiner Koordinationsaufgabe des im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen umzusetzen? Wenn nein, weshalb nicht?
  7. Wann gedenken sie unserem Antrag 1744/A(E) zuzustimmen? Sollten sie diesem Antrag ihre Zustimmung verweigern, wüssten wir gerne, weshalb und welche Alternative sie anbieten?

 

 

 

Wien, am 07.12.2011