10144/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Verwaltungskosten und Komplexität des „Kinderbetreuungsgeldes“
Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP Regierung als neue, einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt: „Finanzielle Unterstützung (Familienleistung) für alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Jänner 2002 geboren wird, während der Betreuung ihres Kindes in den ersten drei Jahren, abgekoppelt von einer vorherigen Erwerbstätigkeit.“[1].
Entgegen der kritischen Haltung der damaligen Opposition (SPÖ, Grüne) wurde das Kinderbetreuungsgeld von den Familien gut angenommen und ist heute unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik.
Allerdings stellt sich die Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes in den letzten Jahren nicht ganz so positiv dar. Dieser Umstand ist grundsätzlich auf folgendes Problem zurückzuführen:
Die Beschränkung der Wahlfreiheit der Eltern durch die existierende Zuverdienstgrenze. Die komplizierte Berechnungsmethode schafft bei manchen Eltern Barrieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird.
Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus ist das Kinderbetreuungsgeld im Vergleich zum ehemaligen Karenzgeld kein Ersatz für einen Verdienstentgang, sondern eine Familienleistung die unabhängig von einer bestehenden oder früheren Erwerbstätigkeit gebührt. Arbeitsrechtliche Regelungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz stehen in keinem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für die Betreuungsleistung. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt diese Wahlfreiheit der Eltern ein. Das Kinderbetreuungsgeld soll eine einkommensunabhängige Familienleistung sein.
Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld sind die enormen Verwaltungskosten:
Im Jahr 2012 stellt das BMWFJ Mittel in Höhe von 1.058,999.000 für die Familienleistung „Kinderbetreuungsgeld“ zur Verfügung. Bedauerlicherweise fließt dieser Betrag nicht zur Gänze in die Taschen der in Österreich lebenden Familien, sondern versickert hier ein erheblicher Teil im Verwaltungssumpf, der rund um das KBG entstanden ist. Auf der einen Seite gibt es unübersichtlich viele Varianten, die auch den Berechnungsaufwand erheblich erhöhen und andererseits wird unsinnigerweise noch immer an der Zuverdiestgrenze festgehalten, wobei die Einhaltung dieser Grenze – die tröpfchenweise erhöht wird (jetzt gerade wieder um EUR 300,- bei deiner der 5 Varianten) – bzw. deren Überprüfung ebenfalls mit einem enormen Verwaltungsaufwand einhergeht, der ganz simpel auf Null reduziert werden könnte: durch die sofortige Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Diese Maßnahme hätte einen doppelt positiven Effekt: Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, weil Arbeitskräfte nicht mehr einfach wegfallen würden und Entfall des enormen Verwaltungsaufwandes bei der Überprüfung der Einhaltung der Zuverdienstgrenze.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
gesprochen, zusätzliches Personals für die Administration des KBG aufzunehmen:
a. Wie viel zusätzliches Personal wurde tatsächlich aufgenommen?
b. Welche Kosten sind mit den Neuaufnahmen verbunden?
c. Welcher Art ist die Beschäftigung (Werkvertrag, Anstellung etc) dieses Personals?
d. Welche vorhandenen Planstellen in Ihrem Ressort wurden dafür verwendet bzw.
wie viel neue Stellen mussten geschaffen werden?
e. Wie hoch ist mittlerweile der zusätzliche Personalaufwand im Kompetenzzentrum
Kinderbetreuungsgeld für die NÖ GGK und welche Kosten sind damit verbunden?
Wien, am 07.12.2011