10159/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einbürgerung von Sportlern

 

 

Gemäß § 11a Abs. 4 Z.4 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn die Verleihung auf Grund der vom Fremden bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik liegt.

 

Gemäß § 10 Abs. 6 (Verfassungsbestimmung) kann die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sportler wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebürgert?

2.    Wie viele Sportler wurden jeweils in den letzten 5 Jahren gemäß § 11a Abs. 4 Z.4 Staatsbürgerschaftsgesetz eingebürgert (getrennt nach Frauen und Männer)?

3.    Welche Staatsbürgerschaft hatten diese Sportler vor ihrer Einbürgerung (getrennt nach Frauen und Männer)?

4.    Wie alt waren diese Sportler jeweils zum Zeitpunkt der Einbürgerung (getrennt nach Frauen und Männer)?

5.    In welcher Sportart waren diese Personen jeweils zum Zeitpunkt der Einbürgerung aktiv (getrennt nach Frauen und Männer)?

6.    Wie viele dieser Personen sind noch in dieser Sportart aktiv (getrennt nach Frauen und Männer)?

7.    Welche Erfolge (Plazierungen unter den ersten Drei bei Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Österreichischen Meisterschaften etc.) haben diese Sportler nach ihrer Einbürgerung erreicht (getrennt nach Frauen und Männer)?

8.    Wie viele Sportler wurden jeweils in den letzten 5 Jahren gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz eingebürgert?

9.    Welche Staatsbürgerschaft hatten diese Sportler vor ihrer Einbürgerung (getrennt nach Frauen und Männer)?

10. Wie alt waren diese Sportler jeweils zum Zeitpunkt der Einbürgerung (getrennt nach Frauen und Männer)?

11. In welcher Sportart waren diese Personen jeweils zum Zeitpunkt der Einbürgerung aktiv (getrennt nach Frauen und Männer)?

12. Wie viele dieser Personen sind noch in dieser Sportart aktiv (getrennt nach Frauen und Männer)?

13. Welche Erfolge (Plazierungen unter den ersten Drei bei Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Österreichischen Meisterschaften etc.) haben diese Sportler nach ihrer Einbürgerung erreicht (getrennt nach Frauen und Männer)?

14. Wie viele Ansuchen um Einbürgerung von Sportlern gemäß § 11a Abs. 4 Z.4 Staatsbürgerschaftsgesetz sind derzeit offen?

15. Wie viele Ansuchen um Einbürgerung von Sportlern gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz sind derzeit offen?