10161/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Verkauf eines im Eigentum des Bundes stehenden Grundstückes in Treffling/Linz
Gemäß einer Meldung der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 01. 12. 2011 soll ein Teil des Truppenübungsplatzes Treffling in Oberösterreich verkauft werden. Es handelt sich gemäß diesem Bericht um ein 21 Hektar großes Areal, als Kaufpreis werden 32 Cent pro Quadratmeter genannt. Das Areal gehört zumindest teilweise zum Gebiet der Stadtgemeinde Linz.
Teile des TÜPL Treffling – insgesamt 7,2 Hektar – sind seit 1962 an den "Club der oberösterreichischen Jagd- und Tontaubenschützen" verpachtet, der dort einen Schießplatz unterhielt oder noch unterhält. Gemäß eines Gutachten des Umweltbundesamtes vom Juli 2007 kam es durch die intensive Nutzung dieses Schießplatzes zu einer Kontamination des Bodens mit verschiedenen Schadstoffen, insbesondere Blei als Hauptbestandteil der verwendeten Munition, aber auch Arsen und Antimon. Weiter wurde das Areal auch durch Bestandteile der Tontauben wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe verunreinigt. Trotz der Verunreinigung des Bodens ist jedoch eine erhöhte Gefährdung des Grundwassers nicht gegeben. Das Umweltbundesamt schätzte das Ausmaß der belasteten Zone mit rund 6,5 – 7 Hektar ein, wobei auf einer Fläche von etwa 2,5 Hektar die oberste Bodenschicht als hoch belastete eingestuft wurde.
Das bedeutet das nur ungefähr ein Drittel des zum Verkauf stehenden Areals belastet seien. Als Käufer der 21 Hektar großen Fläche wird in Medienberichten der Betreiber des Schießplatzes angeführt. Das Bundesheer wolle sich die Dekontamination des Geländes ersparen und es deswegen verkaufen.
Das betroffene Gelände gehört zur Gemeinde Linz und befindet sich in einem Gebiet mit großem Wachstumspotential. Das nahe gelegene Engerwitzdorf zählt zu den am schnellsten wachsenden Gemeinden Österreichs. Der ortsübliche Preis für Grünland in dieser Umgebung liegt deswegen bei vier Euro, was das 12,5 fache des
kolportierten Preises von 32 Cent ist. Anbetracht der guten Verkehrsanbindung, der Schönheit der Landschaft sowie der zu erwartenden weiteren Besiedelung ist von einer weiteren Wertsteigerung von Gründen in diesem Gelände auszugehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen der oben erwähnte Bericht des Bundesumweltamtes bekannt?
2. Ist dieser Bericht weiterhin aktuell?
3. Wenn nein, welche neuen Erkenntnisse des Bundesumweltamtes oder anderer Ihrem Ministerium unterstellten Dienststellen gibt es?