10164/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend der „Beimischung von 10 % Ethanol in den Treibstoff“

 

Der Autofahrerclub „ARBÖ“ schreibt zu dem Thema auf der Homepage www.arboe.at wie folgt:

 

Nach den Plänen des Umweltministers Nikolaus Berlakovich soll jedem Liter Benzin, künftig automatisch zehn Prozent Ethanol zugemischt werden ("E10"), wobei Ethanol aus Mais, Getreide oder Zuckerrüben gewonnen wird.

Auf Autofahrerinnen und Autofahrer, die jetzt schon durch extrem gestiegene Autokosten belastet sind, kommt durch E10 eine weitere, doppelte und dreifache Belastung dazu, ohne dass positive Umwelteffekte gewährleistet sind. Erstens kostet die Beimischung von Ethanol mehr, zweitens braucht es wegen der Beimischung mehr Treibstoff, um dieselbe Strecke zu fahren, sodass sich der Liter Benzin in Summe um bis zu 4 Cent verteuert. Drittens gibt es Autos, die so eine Beimischung nicht verkraften und die Fahrzeugbesitzer dazu zwingt, auf noch teurere Alternativen auszuweichen und eine kalte Abwertung älterer Gebrauchtwagen bedeutet.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann soll die geplante Beimischung von 10 % Ethanol in Kraft treten?

 

2.    Welche Kosten werden durch die Einführung voraussichtlich entstehen?

 

3.    Können Sie dafür garantieren, dass der neu gemischte Treibstoff für alle Autotypen/Automarken tauglich ist?

 

4.    Können Sie ausschließen, dass das sogenannte „E10“ für alle Autos gefahrlos ist und keine Schäden verursacht?

 

5.    Ist es richtig, dass durch das Beimischungsverhältnis mehr Treibstoff benötigt wird?

 

6.    Wer haftet für etwaige Schäden an einem Auto, die durch Ethanol 10 entstehen?