10171/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Wechsel des Energieversorgers

 

Laut einem Bericht in der Kronenzeitung vom 10. Dezember 2011 versuchen immer mehr Konsumenten aufgrund der gestiegenen Gaspreise ihren Energieversorger zu wechseln. Dabei drohe zum Beispiel Wienenergie den Kunden, schon zwei Wochen nachdem der Vertrag gekündigt wurde, mit der Gas-Abschaltung, sollten sie nicht umgehend ihren neuen Versorger melden.

Laut Gesetz hat der Konsument drei Monate Zeit seinen Wechsel zu einem anderen Anbieter zu melden.

Wie die Kronenzeitung berichtet haben sich auch Kunden der EVN, der Kelag und anderer Energieversorger bei der E-Control über solche oder ähnliche Aktionen beschwert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.  Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?

 

2.  Wenn ja, was haben Sie bisher unternommen?

 

3.  Wenn ja, wie viele solche Fälle gibt es im Jahr 2011 – aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

4.  Wenn nein, werden Sie den Sachverhalt überprüfen, welche Schritte werden Sie setzen, um die Wahrung der Rechte der Konsumenten sicher zu stellen?