10173/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Neubauer, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Berichtspflicht

 

Den Richtlinien für die Organisation und Vollziehung des Exekutivdienstes der Bundespolizei (Exekutivdienstrichtlinien - EDR) ist unter Punkt 2.3 Bezirks-/Stadtpolizeikommando (BPK/SPK) zu entnehmen:

„(5) Der Bezirks-/Stadtpolizeikommandant hat ungeachtet sonstiger Informations- und Berichtspflichten mit dem Leiter der Sicherheitsbehörde 1. Instanz regelmäßigen Kontakt zu halten und diesem über den Vollzug des für ihn relevanten Exekutivdienstes zu berichten.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wem war Oberst Kröll als Leiter einer eingerichteten SOKO schriftlich bzw. mündlich berichtspflichtig?

2.    Gab es diesbezüglich eine Weisung?

3.    Wenn ja, von wem an wen?

4.    In welchen Abständen war er zur Berichtslegung an wen angehalten?

5.    Gab es eine direkte Berichtspflicht an das Kabinett?

6.    Wenn ja, gab es dafür eine Weisung?

7.    Wenn ja, an wen im Kabinett sollte Bericht erstattet werden?

8.    Wenn ja, erfolgten diese Berichte in schriftlicher oder mündlicher Form, bzw. auf EDV-Basis via E-Mail?

9.    Wie wurde mit diesen Berichten im Ressort verfahren?

10. Wie wurde mit diesen Berichten im Kabinett verfahren?

11. Sind diese Berichte noch vorhanden?

12. Wo befinden sich die Berichte?

13. Wer hat Einsicht in diese Berichte?

14. Bei welchen Amtshandlungen ist derzeit eine Berichtspflicht an das Kabinett angeordnet?

15. Gibt es die Anordnungen auch schriftlich?