10174/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen Dr.in Maria Fekter

betreffend Absetzbarkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an wissenschaftliche Einrichtungen und Prämien für Auftragsforschung

Das geltende Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerrecht sieht umfangreiche Absetzmöglichkeiten für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an wissenschaftliche Einrichtungen vor, die aus forschungs- und entwicklungspolitischer Sicht durchaus positive Effekte haben können. Allerdings kommt es hierdurch auch zu einer Querfinanzierung der hochschulischen Einrichtungen durch die öffentliche Hand, über deren Ausmaß bisher wenig bekannt ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende Anfrage:

1.  Wie viele Steuersubjekte haben Betriebsausgaben im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 1 EStG erfolgreich geltend gemacht, für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 4a Abs. 3 Z 1 bis 6?

2.   Wie hoch  waren die  insgesamt von allen  Steuersubjekten  erfolgreich  geltend  gemachten Betriebsausgaben  im  Sinne  des  §  4a  Abs. 2  Z  1  EStG,  für  die  Einkommens-  und  die Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 4a Abs. 3 Z 1 bis 6?

3.  Wie hoch ist der gesamte Einnahmenentgang durch die Möglichkeit der Geltendmachung dieser Zuwendungen als Betriebsausgabe im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 1 EStG, für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 4a Abs. 3 Z 1 bis 6? Soweit der konkrete Einnahmenentgang nicht ermittelbar ist, hochgerechnet anhand der Durchschnittssteuersätze für vergleichbare Steuersubjekte?


4.        Wie viele Steuersubjekte haben Prämien für Auftragsforschung im Sinne des § 108c Abs. 2 Z 2 EStG  erfolgreich geltend gemacht,  für die Einkommens-  und die  Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 1 Abs. 2 Z 1 bis 4 der Verordnung  des Bundesministers für Finanzen über die  Kriterien zur  Festlegung  förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), BGBl. Nr. II 506/2002?

5.        Wie hoch waren die insgesamt von allen Steuersubjekten erfolgreich geltend gemachten Prämien für Auftragsforschung im Sinne des §  108c Abs. 2 Z 2 EStG, für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 1 Abs. 2 Z 1 bis 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), BGBl. Nr. II 506/2002?

6.        Wie hoch ist der gesamte Einnahmenentgang durch die Möglichkeit der Geltendmachung dieser Prämien für Auftragsforschung im Sinne des § 108c Abs. 2 Z 2 EStG, für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer jeweils gesondert ausgewiesen? Wenn möglich, gegliedert nach den Fällen des § 1 Abs. 2 Z 1 bis 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), BGBl. Nr. II 506/2002?