10181/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Frauenpensionen

BEGRÜNDUNG

 

In der öffentlichen Debatte werden zunehmend Stimmen laut, die eine vorzeitige Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer einfordern. Doch die bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und die Diskriminierung von Frauen  im Erwerbsleben geben keinen Anlass zu einem solchen Schritt. Eine vorzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters würde Schwierigkeiten von Frauen am Arbeitsmarkt, wie die steigende Arbeitslosigkeit älterer Frauen, wohl weiter verschärfen. Damit die Diskussion rund um das Frauenpensionsalter sachlich geführt werden kann, ist eine Analyse der aktuellen Situation  notwendig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1)    Was sind die häufigsten Gründe für eine Invaliditätspension bei Frauen?

2)    Was sind die häufigsten Gründe für eine Invaliditätspension bei Männern?

3)    Mit wie vielen Beitragsjahren gehen Frauen derzeit im Durchschnitt in Pension?

4)    Mit wie vielen Beitragsjahren gehen Männer derzeit im Durchschnitt in Pension?


5)    Mit wie vielen Versicherungsjahren gehen Frauen derzeit im Durchschnitt in Pension?

6)    Mit wie vielen Versicherungsjahren gehen Männer derzeit im Durchschnitt in Pension?

7)    Wie viele Personen haben bisher das freiwillige Pensionssplitting in Anspruch genommen und eine Teilgutschrift ihrer Pensionsbeiträge auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen? Mit der Bitte um eine getrennte Auflistung nach Frauen und Männern.

 

8)    Was unternehmen Sie gegen jene unionsrechtswidrigen kollektivvertraglichen Regelungen, die den Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorsehen?