10181/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Frauenpensionen
In der öffentlichen Debatte werden zunehmend Stimmen laut, die eine vorzeitige Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer einfordern. Doch die bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und die Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben geben keinen Anlass zu einem solchen Schritt. Eine vorzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters würde Schwierigkeiten von Frauen am Arbeitsmarkt, wie die steigende Arbeitslosigkeit älterer Frauen, wohl weiter verschärfen. Damit die Diskussion rund um das Frauenpensionsalter sachlich geführt werden kann, ist eine Analyse der aktuellen Situation notwendig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Was sind die häufigsten Gründe für eine
Invaliditätspension bei Frauen?
2) Was sind die häufigsten Gründe für eine
Invaliditätspension bei Männern?
3) Mit wie vielen Beitragsjahren gehen Frauen derzeit im Durchschnitt in
Pension?
4) Mit wie vielen Beitragsjahren gehen Männer derzeit im Durchschnitt
in Pension?
5) Mit wie vielen Versicherungsjahren gehen Frauen derzeit im Durchschnitt
in Pension?
6) Mit wie vielen Versicherungsjahren gehen Männer derzeit im
Durchschnitt in Pension?
7) Wie viele Personen haben bisher das freiwillige Pensionssplitting in Anspruch genommen und eine Teilgutschrift ihrer Pensionsbeiträge auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen? Mit der Bitte um eine getrennte Auflistung nach Frauen und Männern.
8) Was unternehmen Sie gegen jene unionsrechtswidrigen kollektivvertraglichen
Regelungen, die den Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes bei
Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorsehen?