10182/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die Einkommensstruktur der PflegegeldbezieherInnen

BEGRÜNDUNG

 

Die Verteilungswirkung öffentlicher Transferleistungen ist ein wiederkehrendes Thema in der aktuellen sozialpolitischen Debatte. Zuletzt wurde in einem Interview in der Print-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ vom 9.12.2011 von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter das Pflegegeld für MillionärInnen in Frage gestellt. Weiters heißt es in diesem Artikel, dass diese Idee keine persönliche Meinung des SPÖ-Geschäftsführers dar stelle, sondern in der SPÖ durchaus diskutiert werde. Die Auswirkungen einer derartigen Maßnahme müssten jedoch erst berechnet werden.

Diese Diskussion wirft die Frage nach der Anzahl der MillionärInnen mit einem Pflegegeldbezug auf. Es ist anzunehmen, dass allein schon die Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Berechnung der individuellen Einkommen der Pflegegeldbezieher viel höher wären, als die Summe des an MillionärInnen ausbezahlten Pflegegeldes.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele EinkommensmillionärInnen mit einem jährlichen Einkommen in der Höhe von über mindestens einer Million brutto, gibt es derzeit in Österreich?


2)    Wie viele EinkommensmillionärInnen mit einem jährlichen Einkommen in der Höhe von über mindestens einer Million brutto, die Pflegegeld beziehen, gibt es derzeit in Österreich?

3)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen von bis unter 8.000 Euro?

4)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen zwischen 8.000 und 11.999 Euro?

5)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen zwischen 11.999 und 24.999 Euro?

6)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen zwischen 24.999 und 39.999 Euro?

7)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen in der Höhe zwischen 40.000 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage?

8)    Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben ein jährliches Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage?