10184/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Veröffentlichung GRECO-Bericht

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Juni dieses Jahres haben Vertreter der Staatengruppe im Europarat gegen Korruption (GRECO) Österreich besucht

In einer APA-Meldung vom 08. Dezember 2011 wird folgendes berichtet:

 

„Wien (APA) - Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) beschließt am Freitag den Expertenbericht über Parteienfinanzierung und Korruptionsbekämpfung in Österreich. Ob und wann die Regierung der Veröffentlichung des Berichts zustimmen wird, ist allerdings unklar. Justizministerin Beatrix Karl (V) wollte sich darauf zuletzt nicht festlegen, im Büro von SP-Staatssekretär Josef Ostermayer war dazu keine Auskunft zu bekommen.

 

Insider rechnen mit einem kritischen Bericht, da Österreich im internationalen Vergleich weder bei Parteienfinanzierung noch bei Korruptionsbekämpfung als Vorreiter gilt. Es wäre daher auch nicht der erste Rüffel einer internationalen Organisation für die Regierung. Besonders scharfe Worte fand im Vorjahr der Leiter der OECD-Arbeitsgruppe gegen Unternehmenskorruption, der Schweizer Mark Pieth, der Österreich wegen seiner milden Regeln für staatliche und halbstaatliche Firmen als "Korruptionsoase" bezeichnete.

 

Auch Wahlbeobachter der OSZE kritisierten im Vorjahr mangelnde Transparenz der Parteifinanzen. "Ein solches unreglementiertes System für Spenden ermöglicht Missbrauch, etwa durch die Annahme von Spenden von illegalen Firmen, und unterschlägt den Wählern wichtige Informationen über die Kandidaten", hieß es im Bericht. Der Vorsitzende von Transparency International Österreich, Franz Fiedler, bezeichnete anonyme Parteispenden als "Einfallstor für Korruption".


Der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedern in Sachen Parteienfinanzierung und Korruption jedenfalls deutlich strengere Regeln, als sie Österreich bisher umgesetzt hat: So sollten Parteispenden offengelegt und Spendenobergrenzen eingezogen werden. Außerdem müssten Parteien konsolidierte Bilanzen für Bundes-, Landes- und Teilorganisationen vorlegen. Das ist in Österreich nicht der Fall. Ein weiterer möglicher Kritikpunkt ist die Entschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 2009. Damals wurde die erst kurz zuvor eingeführte Strafbarkeit des "Anfütterns" (also die fortgesetzte Gewährung von kleinen "Aufmerksamkeiten" an Beamte und Politiker ohne konkrete Gegenleistung) wieder zurückgenommen.

 

Welche Schlüsse die Europarats-Experten bei ihrem Österreich-Besuch gezogen haben, wird in ihrem Bericht nachzulesen sein, der am Freitag auf der Tagesordnung der GECO-Plenartagung steht. Vor der Veröffentlichung muss allerdings die Regierung Grünes Licht geben - und die involvierten Ressorts wollen sich noch nicht festlegen. Justizministerin Beatrix Karl (V) sagte zur APA, sie müsse sich diesbezüglich erst "beraten lassen". Aus dem Büro von Kanzleramts-Staatssekretär Josef Ostermayer (S) war keine Stellungnahme zu erhalten.

 

Wie lange die Veröffentlichung eines GRECO-Berichts verschleppt werden kann, hat Österreich bei der letzten Evaluierungsrunde vorexerziert: Beschlossen wurde der Bericht am 13. Juni 2008, die Freigabe aus Wien ließ dann ein halbes Jahr auf sich warten. Die Veröffentlichung erfolgte am 19. Dezember.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Werden Sie zustimmen, dass der GRECO-Bericht umgehend veröffentlicht wird?

2.    Wenn ja, wann erfolgt die Zustimmung?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Das BMJ hat die Delegationsleitung der GRECO-Plenarsitzungen über. Liegt es nicht maßgeblich an Ihrem Ressort dafür zu sorgen, dass der wichtige Bericht an die Öffentlichkeit gelangt?

5.    Gegenüber de APA haben Sie gemeint sie müssen sich hinsichtlich einer Veröffentlichung erst beraten lassen. Von wem wollen Sie sich hinsichtlich einer Veröffentlichung des Berichts „beraten lassen“?

6.    Welche Art von Beratung ist für die Entscheidung, ob ein Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption veröffentlicht wird, notwendig?


7.    Können Sie ausschließen, dass Sie sich von VertreterInnen mit spezifischen parteipolitischen Interessen „beraten lassen“?

8.    Wie beurteilt GRECO in Ihrem Bericht die derzeitige Ausgestaltung des österreichischen Korruptionsstrafrechts?

9.    Wie beurteilt GRECO insbesondere das „Korruptionsstraffrechtsänderungsgesetz (KorrStrÄG 2009)“?

10. Sieht GRECO einen Änderungsbedarf im österreichischen Korruptionsstrafrecht?

11. Wenn ja, wo?

12. Sehen Sie auf Grund des GRECO-Berichts Änderungsbedarf in der österreichischen Strafgesetzgebung?

13. Wie beurteilt GRECO die österreichischen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung?

14. Wie beurteilt GRECO die österreichische Ausgestaltung des Anfütterungsverbots?

15. Wie beurteilt GRECO die österreichischen Regelungen zu Parteispenden?

16. Sind Sie bereit den GRECO-Bericht der Anfragebeantwortung beizulegen?