10215/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz 2011“
Mit der AB 7256/XXIV.GP vom 4.03.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
In wie
vielen Fällen wurde 2011 nach § 382 b EO eine Verweisung aus der
Wohnung samt Rückkehrverbot
beantragt?
Wie viele
Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
2.
In wie
vielen Fällen wurde 2011 ein Kontaktverbot nach § 382 e EO beantragt?
Wie viele
Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
3.
In wie
vielen Fällen wurde 2011 eine sogenannte „Stalking-eV“ mit
einen Aufenthaltsverbot (§ 382 g EO) mit einer Höchstdauer von einem
Jahr beantragt?
Wie viele
Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
4. In wie vielen Fällen wurde 2011 in einem Zivilprozess eine „psychosoziale Prozessbegleitung“ gewährt (Ersuche um Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
5. Wie beurteilen Sie bisher diese im 2. Gewaltschutzgesetz vorgenommenen Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren?