10215/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz 2011“

 

Mit der AB 7256/XXIV.GP vom 4.03.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      In wie vielen Fällen wurde 2011 nach § 382 b EO eine Verweisung aus der Wohnung samt Rückkehrverbot beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

 

2.      In wie vielen Fällen wurde 2011 ein Kontaktverbot nach § 382 e EO beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

 

3.      In wie vielen Fällen wurde 2011 eine sogenannte „Stalking-eV“ mit einen Aufenthaltsverbot (§ 382 g EO) mit einer Höchstdauer von einem Jahr beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

                                         

4.      In wie vielen Fällen wurde 2011 in einem Zivilprozess eine „psychosoziale Prozessbegleitung“ gewährt (Ersuche um Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

 

5.      Wie beurteilen Sie bisher diese im 2. Gewaltschutzgesetz vorgenommenen Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren?