10221/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Aktenaffäre Liechtenstein

BEGRÜNDUNG

 

Am 21. Dezember wurde bekannt, dass im Oktober 2011 ein Anwalt einer renommierten Liechtensteinischen Anwaltskanzlei, der gleichzeitig Vorstand einer Stiftung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein ist, im Rahmen der Akteneinsicht Dokumente aus einem Liechtensteinischen Gerichtsakt entfernt hat. Diese Akten stehen in Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen und wurden erst sechs Wochen später wieder zurückgegeben. Manipulationen der ohne Wissen und Zustimmung der Behörden entfernten Dokumente sind nicht ausgeschlossen. Die Akten der Liechtensteinischen Behörden spielen eine zentrale Rolle beim Versuch, umfangreiche Geldflüsse im Umfeld von Ex-Finanzminister Grasser aufzuklären.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Schritte wurden seitens des BMeIA in dieser Angelegenheit bisher gesetzt?

2)    Welche Schritte wurden seitens des BMeIA gesetzt, um den österreichischen Behörden Zugang zu Liechtensteiner Dokumenten zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?

3)    Welche Übereinkommen existieren hinsichtlich der Rechtshilfe zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein?

4)    Warum wurde von österreichischer Seite nicht stärker bei den Liechtensteinischen Behörden darauf gedrungen, dass diese Fristen für Hausdurchsuchungen nicht verstreichen lassen?