10226/J XXIV. GP
Eingelangt am
22.12.2011
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend „Unglaubliche Entwicklung" um den Buwog-Aktenskandal in Liechtenstein
Die jüngsten Vorkommnisse in
Lichtenstein zur offenkundigen Verschleierung von
Handlungen des ehemaligen Finanzministers Grasser und seines Netzwerkes stellen
die
diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich,
wahrscheinlich auch der EU einerseits und
dem Fürstentum Liechtenstein auf der anderen Seite auf eine schwere
Probe, welche es mit
gemeinsamen Kräften zu bewältigen gilt.
In
Österreich
vergeht kaum ein Tag, an welchem nicht entweder Mag. Grasser oder seine
rechtsfreundlichen Vertreter lauthals bedauern, dass die Verfahren um schwere
kriminelle
Handlungen nicht
umgehend eingestellt werden. Tatsachenwidrig wird behauptet, Mag.
Grasser und sein Netzwerk würden alle
Schritte zur Offenlegung der Sachverhalte um die
gegenständlichen Unterschlagungen, Provisionen für strafbare
Handlungen,
Schwarzgeldzahlungen etc. setzen,
wohingegen die Organe der Privatstiftungen von Mag.
Grasser und deren Rechtsberatern alle nur erdenklichen Schritte setzen,
um die
Wahrheitsfindung um den ehemaligen Finanzminister zu verunmöglichen.
Besonders
heftig ist die nun festgestellte kriminelle Energie, zu welcher sich in
Liechtenstein
ein Anwalt der
renommierten Kanzlei Marxer und Partner hinreißen ließ. Ohne lange zu
fackeln hat der Rechtsanwalt, der auch
Mitglied der Stiftung Waterland von Mag. Grasser ist,
aus den beschlagnahmten Dokumenten im Strafakt gegen Mag. Grasser jene
rechtswidrig
entfernt, welche für den ehemaligen Finanzminister schädlich sein
könnten. Damit nicht
genug, wurden diese Akten auch nicht über Aufforderung und Einleitung
eines
Strafverfahrens gegen den Anwalt zurückgegeben, sondern erst nach
sechswöchiger
Behaltedauer durch den Anwalt.
Genauso wie
niemand glaubt, Mag. Grasser hätte sein aufgeblähtes Netzwerk
von Stiftungen,
Konten,
Bankverbindungen und Beratern im In- und Ausland - auch in Liechtenstein -
deshalb aufgebaut, um
sich rechtmäßig zu verhalten, kann sich ein einigermaßen
klardenkender Mensch vorstellen, dass die
Entwendung von Akten zu einem anderen Zweck
als der kriminellen Verschleierung der Aktivitäten von Mag. Grasser
durchgeführt wurde.
Außenpolitische Sprengkraft
Besonders auffällig und
außenpolitisch relevant ist aber, dass der die Akten unterschlagende
Anwalt nicht nur Anwalt und Vertrauter im Netzwerk Mag. Grassers ist, sondern
auch
Abgeordneter des Staates Lichtenstein, der
über zumindest behauptete blendende Kontakte zu
der aktuell tätigen Justizministerin verfügt.
Dadurch bekommt der
Kriminalfilm aber seine außenpolitische Sprengkraft, zumal diese
einzigartige Konstellation naturgemäß die Frage der
Verlässlichkeit eines EWR-Staates im
Rahmen von Rechtshilfe- und
Strafverfolgungsaktivitäten stellen lässt. Naturgemäß kann
es
nicht im Sine des Fürstentums Lichtenstein liegen, als Hort der
Verschleierung von
Finanzkriminalität zu erscheinen, was im Lichte der jüngsten
Ereignisse aber zumindest in
diesem Einzelfall der Fall war.
Ebenso
wenig kann Liechtenstein daran Interesse haben, ständig mit einer
erheblichen Anzahl
von durch die österreichischen Strafbehörden verfolgten Personen in
Zusammenhang gebracht
zu werden, welche
zueinander teils in einer der Öffentlichkeit demonstrierten
freundschaftlichen, teils zusätzlich in
geschäftlicher Beziehung stehen, wie etwa die Herren
Meinl und Flöttl. Auffällig ist hier die hohe Anzahl von
Vorkommnissen mit Bezug auf die
immer gleichen mitwirkenden Personen, Gesellschaften, Banken und Stiftungen.
Aus diesen
Gründen
sollte es im Sinne Liechtensteins gelegen sein, die Anscheinsrolle eines
für
strafrechtliche Verhältnisse verschleiernden Landes gegen eine solche
einzutauschen,
welche den europäischen Standards von Rechtsstaatlichkeit und Rechtshilfe
entspricht.
Dem Außenministerium
kommt daher zentrale Bedeutung in der Wiederherstellung der durch
grenzüberschreitende
Kriminalakte ramponierten Beziehung zwischen Österreich und
Liechtenstein zu. Um dies zu unterstützen erlauben sich die
unterzeichnenden Abgeordneten
daher nachstehende Anfrage zu
stellen und sagen zu, das Ministerium zur Aufrechterhaltung
der relevanten Informationen über weitere Vorkommnisse in den
gegenständlichen
Angelegenheiten durch ähnlich gelagerte Anfragen zu unterstützen:
1.
Warum hat die zuständige Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft erst über
Medienberichte von
der Aktenaffäre in Liechtenstein erfahren?
2.
Wie kann es sein, dass Mag. Grasser als Verdächtiger mehr
Einblick in Akten hat als
die heimische Justiz?
3.
Wie konnte es dazu kommen, dass im Zuge eines Rechtshilfeersuchens der
Republik
Österreich um
Hausdurchsuchung Herrn Mag. Grassers nahestehende Personen die
sichergestellten Informationen bzw. Aktenteile rechtswidrig an sich nahmen und
mutmaßlich verfälschten?
4.
Was läuft in der Kooperation
zwischen Liechtenstein und Österreich falsch, dass
üblich Vorgänge durch
Liechtensteinische Politiker als Anwälte hintertrieben und
verunmöglicht werden.
5.
Welche
Initiativen könne
wir bzw. Sie setzen um die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit mit ausländischen
Justizbehörden, insbesondere mit Liechtenstein, zu
verbessern?
6.
Welche Schritte haben die österreichischen Behörden gesetzt
um die Vorgänge in
Liechtenstein
umfassend zu klären und zu welchen Zeitpunkt?
7.
Welche Schritte werden Sie setzen, um die original Akten so rasch wie möglich
zu
erhalten?
8.
Wie gestaltet sich die Kooperation in Liechtenstein in der Causa Buwog
im Vergleich
zu ähnlich gelagerten
Fällen?
9.
Wie werden Verfahren in Liechtenstein geführt und wie
eng ist die Zusammenarbeit
mit den
österreichischen Behörden?