10243/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2011“
Mit der AB 7257/XXIV.GP vom 4.03.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen nach dem Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2011 (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
2. Wie sieht für dieses Jahr die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
3. Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 DSG in diesem Jahr erledigt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
4. Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
5. Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
6. In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
7. Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (jeweils Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
8.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz kam es in diesem Jahr?
Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte,
Landesgerichte bzw. StA)?
9. Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte bzw. StA)?
10. Welche Auswirkungen hatte die Novelle des Datenschutzgesetzes auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung?