10248/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend kriminelle Asylwerber und die Gesamtkosten für deren Grundversorgung 2011

 

Laut Kriminalstatistik sind mehr als die Hälfte der in Österreich lebenden Asylwerber kriminell auffällig. Ein vernünftiger Grundsatz einer effizienten Asylpolitik wäre: Wer als Asylwerber zu uns kommt, der hat sich auch wie ein Gast zu benehmen. Wer das nicht kann, hat sein Gastrecht verwirkt. Schon aus sicherheits- und integrationspolitischen Gründen ist die konsequente und sofortige Abschiebung von kriminellen Asylwerbern ein Gebot der Stunde. Diese Maßnahme stärkt insbesondere die Position der vor Jahrzehnten eingewanderten, anständigen und fleißigen Neo-Österreicher.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage: 

 

 

  1. Wie viele Asylwerber befanden sich im Jahr 2011 (1.1.2011 bis 31.12.2011) in den einzelnen Bundesländern jeweils in der Grundversorgung (es wird gebeten, jeweils Gesamtzahl und Durchschnittszahl anzugeben)?
  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Grundversorgung im Jahr 2011 für diese Asylwerber jeweils pro Bundesland?
  3. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Grundversorgung für diese Asylwerber im Jahr 2011 jeweils pro Bundesland für das Bundesministerium für Inneres?
  4. Wie viele Asylwerber befinden sich mit Stichtag 1. Jänner 2012 in den einzelnen Bundesländern jeweils in Grundversorgung?
  5. Wie viele Asylwerber waren seit 2010 jeweils in einem Bundesland untergebracht und befanden sich trotz negativer Asylbescheide 2011

a.)  noch immer in diesem Bundesland,

b.)  in einem anderen Bundesland,

c.)   nicht mehr in Österreich?

  1. Wie viele Asylwerber waren seit 2010 jeweils in einem Bundesland untergebracht und erhielten bis 31.12.2011 jeweils positive Asylbescheide und damit ein Aufenthaltsrecht?
  1. Sind Sie bereit, die Fragen 5 und 6 auch dann gemäß dem parlamentarischen Anfragerecht zu beantworten, wenn auch bis dato keinerlei Statistiken darüber geführt wurden? Wenn nein, warum nicht?
  2. Werden Sie dauerhaft Statistiken darüber führen lassen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wegen wie vieler und bzw. welcher Straftaten wurden – aufgegliedert jeweils getrennt nach Delikten und Bundesländern – im Zeitraum zwischen 1.1.2011 bis 31.12.2011 jeweils Asylwerber angezeigt?
  4. Wie viele dieser Asylwerber wurden bisher abgeschoben?
  5. Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Strafanzeige und der Abschiebung?