10249/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Kriminalitätsentwicklung in der Landeshauptstadt Graz

 

 Die vom Grazer ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl mit mehreren ÖVP-Innenministerin in periodischen Abständen unterzeichnete „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ ist als „größte Wahlkampflüge aller Zeiten“ entlarvt. Statt einer Aufstockung der Exekutivkräfte in Graz fand die letzten Jahre ein Abbau statt. Die sogenannten Aufstockungen gleichen nicht einmal die jährlichen Personalabgänge aus. Von den seit dem Jahr 2000 gleichbleibenden Planstellen von etwas mehr als 715 sind zum 1. Jänner 2012 nicht einmal mehr 512 Exekutivkräfte in der zweitgrößten Stadt Österreichs im Einsatz. Das ist eine sicherheitspolitische Katastrophe.

 

Zum 1.1.2006 waren 491 Exekutivkräfte in Graz im Einsatz, zum 1.1.2008 versahen immerhin 531 Polizeikräfte ihren Dienst, mit 1. Jänner 2011 unterbietet man mit 512 im Dienst befindlichen Bediensteten die Jahreswerte von 2008 (531) und 2009 (518). Diese Zahlen verdeutlichen den Unterschied zwischen Schein und Sein, zwischen vorgesehenen Planstellen und der traurigen Realität. Bürgermeister Nagl faselt von mehr als 700 Polizisten, in seiner Stadt versehen gerade mal 512 Polizisten ihren Dienst. Wie die Bundesregierung diesen zusätzlichen Personalbedarf von 200 Polizisten im Jahr 2012 bewerkstelligen wird, ist angesichts der geringen bundesweiten Aufstockung schleierhaft.

 

Diesbezüglich verweist der Anfragesteller auf eine Beantwortung der Innenministerin vom Dezember 2011.

 

 

BM für Inneres

Anfragebeantwortung 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

                                                                                                                     

GZ: BMI-LR2220/1091-II/10/a/2011

 

Wien, am       . Dezember 2011


Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. November 2011 unter der Zahl 9696/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Chronologie des Versagens im Zusammenhang mit dem sich wiederholenden ÖVP-Wahlkampfgag – ‚Sicherheitspartnerschaft für Graz‘“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu  den Fragen 1 bis 4, 13 bis 18:

Für die Jahre 2000 bis 2003 steht aufgrund erfolgter Skartierung kein derartiges Datenmaterial mehr zur Verfügung. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 1. Juli 2005 (Zeit vor der Wachkörperzusammenlegung) liegen dem Landespolizeikommando für die Steiermark keine detaillierten Informationen aus dem Bereich der Bundespolizei-direktionen (Graz und Leoben) über Personalzuweisungen/-verschiebungen zu den einzelnen ehemaligen Wachzimmern vor, zumal diese nicht als eigenständige Dienststellen geführt wurden.

 

Zu den Fragen 5 bis 12:

Dienstbare Personalstände der Polizeiinspektionen der Stadt Graz (zur Dienstleistung ver-fügbare Bedienstete; Abwesenheiten wie z.B. aufgrund von Karenzierungen, Dienstzu-teilungen, Aus- und Fortbildungen udgl. sind daher nicht enthalten):

 

1.1.2006

1.1.2007

1.1.2008

1.1.2009

1.1.2010

1.11.2011

491

498

531

518

505

484

 

Zu den dienstbaren Personalständen wird angemerkt, dass mit 1. Dezember 2011 auf Grund von Versetzungen aus anderen Bundesländern zusätzlich 28 Bedienstete den Dienststellen des Stadtpolizeikommando Graz zur Verfügung stehen. Damit stehen mit 1. Dezember 2011 512 Bedienstete zur Verfügung.

 

 

Zu den Fragen 19 bis 24:

Entwicklung der Personalzuweisungen von Exekutivbediensteten im Bereich des Stadtpolizeikommando Graz.

 

ab 1.7.2005

1.1.2006

1.1.2007

1.1.2008

1.1.2009

1.1.2010

1.11.2011

13

48

56

61

45

32

101

 


Unter Berücksichtigung der Abgänge im Vergleich zu den Vorjahren (2005 keine Vergleichswerte zum Vorjahr) gab es im Jahr 2008 einen realen Personalzuwachs von 18 und mit 1. November 2011 von 2 Exekutivbediensteten. Dieser Wert wurde durch Versetzungen mit 1. Dezember 2011 auf 14 erhöht.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Der Umsetzung der „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ wird vom Bundesministerium für Inneres Rechnung getragen. Insbesondere darf dabei auf die 68 zusystemisierten Plan-stellen und die bereits durchgeführten 239 Versetzungen von Polizistinnen und Polizisten für Organisationseinheiten im Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz seit 2008 verwiesen werden.

 

Zu Frage 27:

Vom 1. Oktober 2007 bis 19. November 2007 wurden zwanzig Organe der Ordnungswache von drei E1 Beamten des Stadtpolizeikommandos Graz und 4 Exekutivorganen der Polizeiinspektion Graz Sonderdienste als Einsatztrainer in den Bereichen Kommunikation und Konfliktmanagement, Interkulturalität, Einsatztaktik, diversen Rechtsgrundlagen und Selbstverteidigung im Ausmaß von insgesamt 104 Stunden geschult.

 

Am 15. und 16. Dezember 2008 erfolgte die Schulung von sechs Organen der Ordnungs-wache auf dem Gebiet des Konfliktmanagement im Ausmaß von 16 Stunden durch zwei E1 Beamten des Stadtpolizeikommandos Graz.

 

Derselbe Themenbereich wurde im Ausmaß von 16 Stunden von zwei E1 Beamten des Stadtpolizeikommandos Graz am 29. und 30. November 2011 vor zwölf Bediensteten der Ordnungswache vorgetragen.

 

Zu Frage 28:

Seit dem Inkrafttreten der Sicherheitspartnerschaft fanden insgesamt zwei Arbeitskreis-sitzungen statt. Danach fanden nach Intention des Bürgermeisters der Stadt Graz die weiteren Sitzungen anlassbedingt und unter Einbeziehung der für die anliegenden Probleme zuständigen Stadträte oder Vertretern des Bürgermeisteramtes und den Verantwortungs-trägern der Polizei statt. 

 

 

Zu Frage 29:

Mit Datum 1. November 2011 versehen 8 Fahrradpolizisten Streifendienst. Tägliche Streifen sind wetterbedingt nicht möglich. Im Jahr 2011 wurden bisher insgesamt 308 Stunden derartige Streifen durchgeführt. Das zeitliche Ausmaß der Fahrradstreifen beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag und Exekutivorgan.


Zu Frage 30:

Es erfolgen anlassbedingte Sitzungen des Bezirkskoordinationsausschusses in Angelegen-heiten des Katastrophenschutzes durch Vertreter des Stadtpolizeikommandos Graz mit den zuständigen Stellen des Magistrates Graz.

 

Weiters werden wöchentliche Besprechungen zwischen Vertretern der Stadt Graz (Magistratsdirektion-Sicherheitsmanagement) und den zuständigen Beamten des Stadtpolizeikommandos Graz vorgenommen. Bedarfsorientiert finden auch sogenannte „Jour fixe“ mit der Magistratsdirektion–Veranstaltungsmanagement sowie mit dem Amt für Jugend und Familie statt.

 

Die in allen Grazer Polizeiinspektionen Dienst versehenden Bezirkskontaktbeamten stehen dem Bezirksrat, den Bezirksvertretern und der Bevölkerung für sicherheitspolizeiliche Problemstellungen, unter anderem auch durch die Teilnahme an Bezirksversammlungen, zur Verfügung.

 

Darüber hinaus erfolgen gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit Vertretern des Amtes für Jugend und Familie und speziell ausgebildeten Beamten des Stadtpolizeikommandos Graz.

 

Von Sachbearbeitern des Kriminalreferates (Bereich Kriminalprävention) werden in diversen Grazer Schulen auf dem Gebiet Jugendschutz, Gewaltprävention und Suchtgiftprävention Vorträge abgehalten.

 

Das Jugendschutzpräventionsprojekt „Jugend direkt“ wird unter der Leitung eines Beamten mit universitärer psychologischer Ausbildung des Kriminalreferates, Bereich Prävention, mit  Exekutivorganen der Polizeiinspektionen durchgeführt und dabei Jugendarbeit in Jugendzentren und bei öffentlichen Treffpunkten der Jugendlichen vorgenommen.

Weiters wird darauf verwiesen, dass seit Juli 2010 drei Bedienstete der Stadt Graz zur Auswertung von Radaranzeigen eingesetzt werden.

 

Zu Frage 31:

Der Sicherheitspakt zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Steiermark wurde von der damaligen Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter und Landes-hauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer mit folgendem Wortlaut unterzeichnet:

„Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Steiermark wird im Sinne einer guten Zusammenarbeit ein Sicherheitspakt mit dem Zweck begründet, durch gezielte Zusammenarbeit die Sicherheit und den effektiven Polizeieinsatz in  der Steiermark zu optimieren und durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu steigern.


Diese Sicherheitspartnerschaft basiert auf folgenden Eckpfeilern:

Personalverstärkungen – 300 PolizistInnen mehr für die Steiermark

Demographische Entwicklungen im und um den urbanen Bereich als auch die Sicherstellung der polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen (AGM) nach dem Entfall der Grenzkontrolle insbesondere zur Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsformen in den Grenzräumen und auf den Transitrouten veränderten die Belastungssituation der unmittelbar tangierten Sicherheitsdienststellen. Um diesen längerfristigen Belastungsverschiebungen Rechnung zu tragen, werden neben den im Bereich des Landespolizeikommando Steiermark vorzunehmenden internen Personalressourcenanpassungen bis 2013 dem Bundesland Steiermark 300 PolizistInnen durch Neuaufnahmen und Versetzungen zusätzlich zugeführt werden.

Bündelung der AGM mit spezifischen kriminalpolizeilichen Maßnahmen

 

Durch den Entfall der Grenzkontrolle ist auch eine Neuausrichtung der Einsatzphilosophie erforderlich. Im Rahmen der Durchführung der dadurch bedingten polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen (AGM) sollen flexibel handhabbare, Regionen übergreifende operative Maßnahmen, insbesondere in den Ballungszentren und Umlandregionen sowie auf den Transitrouten umgesetzt werden. In diesem Konnex kommt der verstärkten Zusammenarbeit der primär auf „Fahndungsdruck“ ausgerichteten AGM-Kräfte und dem Kriminal- respektive Ermittlungsdienst besondere Bedeutung zu. Ziel der verstärkten Zusammenarbeit ist es

·         durch überregionale Abdeckung der Einsatzräume auf Brennpunkte rasch reagieren zu können und durch effektive Kräftebündelung den Kontrolldruck für das polizeiliche Gegenüber massiv zur erhöhen sowie

·         durch den damit verbundenen intensivierten Informationsaustausch zwischen den AGM-Kräften und dem Kriminaldienst in Bezug auf relevante Daten für Hintergrundermittlungen die Schlagkraft zu steigern.

Die primäre Schwerpunktlegung konzentriert sich dabei unter anderem auf die Bekämpfung der Eigentumsdelikte.

Verstärkung der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Einbruchskriminalität

Ziel ist es, in Brennpunktbereichen, speziell in den urbanen Regionen, durch den verstärkten Einsatz umfassender, zielgerichteter und nachhaltiger Maßnahmen der Kriminalprävention, wie insbesondere durch intensivierte Informationsgewinnung aus und Zusammenwirken mit der Bevölkerung,  die Einbruchskriminalität einzudämmen.

Das Förderprogramm in der Steiermark  „Sicher wohnen – Eigentum schützen“ zum Schutz gegen Eigentumsdelikte wird weiterhin von Seiten des Innenministeriums durch begleitende Beratung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.


Jugendkriminalität – Prävention

In Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern werden von speziell ausgebildeter Exekutivbediensteten (Präventionsbeamten) diesbezügliche Projekte auf die individuellen Problembereiche und Bedarfsträger abgestimmt und die Polizeipräsenz in den „Problemzonen“ erhöht. Insbesondere im Bereich der Jugendkriminalitätsprävention kann erfolgreich nur mit einem umfassenden Sozial- und Sicherheits-Netzwerk agiert werden.

Transit

Das steigende Schwerverkehrsaufkommen in der Steiermark erfordert auch eine erhöhte Notwendigkeit von polizeilichen Kontrollen. Die bereits gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den KFZ-Prüfstellen des Landes Steiermark wird intensiviert und die koordinierte Setzung von Schwerpunkten vereinbart.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch der Betrieb von Verkehrskontrollplätzen auf Autobahnen.

Kooperation in Schulen

Insbesondere werden die Gewalt- und Drogenmissbrauchspräventionsmaßnahmen  intensiviert und die Verkehrserziehungsmaßnahmen weiter fortgesetzt.

Sicherheitsschwerpunkt Graz

Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft werden in der Landeshauptstadt Graz effektive Maßnahmen zur Hebung der subjektiven und objektiven Sicherheit weiterhin forciert:

o   Gezielte Schwerpunktaktionen gegen die Drogen- und Straßenkriminalität

o   Erhöhte Präsenz der Polizei an öffentlichen Plätzen

o   Erhöhung des Personalstandes  in Graz im Rahmen der oben genannten Personalverstärkungen

o   Abhaltung von Sicherheitstagen in den Grazer Bezirken

o   Akkordierung der sicherheitspolizeilichen Aktionen mit den Maßnahmen der Ordnungswache in Graz

o   Beibehaltung der Führung des Stadtpolizeikommandos und des operativen Kriminaldienstes im Innenstadtbereich in der Paulustorgasse.“

 

Zu Frage 32:

Ja.

 

Zu den Fragen 33 und 34:

Das Innenministerium und das Land Steiermark haben, im Interesse eines Mehr an Sicher-heit, in Sinne einer gegenseitigen Willensbekundung einen Sicherheitspakt geschlossen. Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.


Zu Frage 35:

Im Rahmen der Umsetzung des Sicherheitspaktes mit dem Bundesland Steiermark wird der Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz entsprechend berücksichtigt. In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt 133 Exekutivbedienstete dem Stadtpolizeikommando zur Dienstleistung zugewiesen.

 

Zu den Fragen 36 und 37:

Ein exaktes Ausmaß beziehungsweise ein konkretes Datum der Personalstandsentwicklung beim Stadtpolizeikommando Graz kann für den angefragten Zeitraum aufgrund ver-schiedener nicht im Detail vorhersehbarer Faktoren (Anzahl der konkret auszumusternden Grundausbildungslehrgangsteilnehmer, Versetzungsersuchen von Bediensteten, Karen-zierungen, etc.) nicht angegeben werden.

 

Zu den Fragen 38 bis 41:

Schätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu den Fragen 42 bis 45:

Für die Jahre 2000 bis 2003 steht aufgrund erfolgter Skartierung kein derartiges Daten-material mehr zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 46 bis 53:

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

ab 1.11.2011

14

2

21

18

17

18

21

28

 

 

Zu Frage 54:

Die tatsächlichen Personalstände variieren anlassbezogen. Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Es darf um Verständnis dafür gebeten werden, dass im Hinblick auf den exorbitanten Verwaltungsaufwand von einer anfragebezogenen retrospektiven manuellen Auswertung Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 55:

Ja. Mit dem gegenständlichen Befehl wird unter anderem der Mindestbedarf für die einzelnen Grazer Polizeidienststellen während der Nacht und an Sonntagen definiert. Dieser Befehl beinhaltet die nicht zu unterschreitende Mindestpräsenz der Polizeiinspektionen ohne die zusätzlich eingeteilten Kräfte des spezialisierten Verkehrsdienstes, des Kriminaldienstes, der Stadtleitstelle und übergeordneter Streifen des Landespolizeikommandos.


Zu Frage 56:

Wie die Praxis seit mehreren Jahren zeigt, können mit den an Sonntagen und während der Nacht in den Grazer Dienststellen Dienst leistenden Exekutivbeamen grundsätzlich alle Aufgabenstellungen erfüllt werden. Zusätzlich steht stets eine Diensthundestreife für Graz zu Verfügung. Anlassbedingt kommen weitere Exekutivorgane des Landespolizeikommandos (Landeskriminalamt, Landesverkehrsabteilung, Einsatzeinheiten) beziehungsweise bundes-weit agierende Organisationseinheiten (Einsatzkommando Cobra, Außenstelle des Bundes-kriminalamtes) und zusätzliche Beamte des Stadtpolizeikommandos Graz, die insbesondere zu den mehrmals pro Woche durchgeführten Schwerpunktstreifen kommandiert werden, zum Einsatz.

 

 

Zu Frage 57:

Wie auch die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen, können mit den verfügbaren Kräften Alarmfahndungen und der sonstige notwendige sicherheitspolizeiliche Streifendienst anlassbedingt gleichzeitig durchgeführt werden.

 

Ein zusätzlicher Bedarf wird durch Exekutivbedienstete sonstiger Organisationseinheiten oder durch Mehrdienstleistungen abgedeckt.

 

 

Zu den Fragen 58 bis 70:

Es existieren keine Aufzeichnungen darüber, ob sich eine Bedienstete oder ein Bediensteter, die/der sich auf eigenem Wunsch versetzen lässt, zu einem anderen Zeitpunkt wieder zur ursprünglichen Dienstbehörde zurückkehren möchte.

 

In diesem Zusammenhang darf grundsätzlich angemerkt werden, dass eine Versetzung nur aus dienstlichen Gründen zulässig ist und für deren Prüfung in erster Linie dienstbetriebliche Kriterien wie insbesondere der Personalbedarf bei den beiden angesprochenen Landespolizeikommanden im Allgemeinen sowie der konkrete Personalbedarf bei den von der Versetzung betroffenen Dienststellen zu prüfen sind.

 

Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Inneres aus sozialen Erwägungen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Dienstgeber aber auch stets bemüht, Versetzungsansuchen von in Wien tätigen Kolleginnen und Kollegen auch in die Steiermark zu erfüllen. Dieser Umstand wird soweit möglich auch in der jährlichen Personalbedarfsplanung berücksichtigt.

Zu Frage 71:

Mit der bestehenden Anzahl von Planstellen/Arbeitsplätzen können die polizeilichen Kernauf-gaben beim Stadtpolizeikommando Graz zur Gänze abgedeckt werden. Das Bundes-ministerium für Inneres ist bestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten, die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei entsprechend des jeweiligen Bedarfs unter Berücksichtigung der Belastungsentwicklungen personell bestmöglich zu dotieren.

 

Die Dienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz werden darüber hinaus von den Verant-wortlichen des Landespolizeikommandos für die Steiermark – so wie alle Exekutivdienst-stellen des Bundeslandes - einer ständigen Evaluierung unterzogen, um auf Veränderungen gegebenenfalls mit Personalzuteilungen oder -verschiebungen reagieren zu können.

 

Zu den Fragen 72 und 73:

Für die Jahre 2012 und 2013 liegen gegenwärtig keine Pläne für weitere Sicherheitspakte oder Sicherheitspartnerschaften vor.

 

 

Diese Zahlen verdeutlichen auf tragische Art und Weise die berechtigte Forderung des BZÖ nach einer Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte. Jahrelang wurde die steirische Exekutive durch die rot/schwarze Bundesregierung personell „ausgehungert“. Auf der anderen Seite steigt die Kriminalität und sinkt aufgrund des Personalmangels die Aufklärungsquote.

 

Es ist anzunehmen, dass sich die fatale Sicherheitssituation nicht entscheidend verbessert hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

 

1. Wie viele angezeigte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in der Landeshauptstadt Graz im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

2. Wie viele geklärte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

3. Wie hoch war die Aufklärungsquote gerichtlich strafbarer Handlungen in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

4. Wie viele Verbrechen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

5. Wie viele Vergehen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

6. Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

7. Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

8. Wie viele strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?


9. Wie viele strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

10. Wie viele Einbruchsdiebstähle gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

11. Wie viele Einbruchsdiebstähle konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 aufgeklärt werden?

 

12. Wie viele sonstige strafbare Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011?

 

13. Wie viele der sonstigen strafbaren Handlungen konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 aufgeklärt werden?

 

14. Wie viele der angezeigten Verfahren wurden zur Anklage gebracht?

 

15. Wie viele der angezeigten Verfahren wurden auf welche Art und Weise anderweitig beendet?