10265/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Disziplinaranzeige gegen den Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung Dr. Peter Gridling“

In verschiedenen Medien wurde darüber berichtet, dass der Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Dr. Peter Gridling, bei einer Pressekonferenz am 5. August 2011 Aussagen zur Verdachtslage betreffend die Strafanzeige gegen den mittlerweile aus der FPÖ ausgeschlossenen damaligen Nationalratsabgeordneten DDr. Werner Königshofer tätigte, die in den Medien „Der Standard“ und „Die Presse“ folgendermaßen wiedergegeben wurden:

Die Presse, 5.8.2011: Es habe etwa nicht belegt werden können, dass der inzwischen aus der FPÖ ausgeschlossene Abgeordnete Werner Königshofer selbst Inhalte auf die Neonazi-Seite "alpen-donau.info" gestellt habe.

Der Standard, 5.8.2011: „Jede Querverbindung werde untersucht, auch jene vom Tiroler Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer zu alpen-donau.net. Hier sei von den Medien viel gemutmaßt worden. Es sei nicht bewiesen, dass der mittlerweile aus der FPÖ ausgeschlossene Königshofer Inhalte auf die Website gestellt hat.

Da die Staatsanwaltschaft Wien zu 502 St 28 / lls erst mit Schreiben vom 18. August 2011 beim Nationalrat die Auslieferung von DDr. Werner Königshofer zur strafrechtlichen Verfolgung wegen § 12 StGB iVm § 3 VerbotsG beantragt hat und wegen Art. 57 Abs. 3 B- VG bis zur Auslieferung durch den Nationalrat überhaupt jegliche Ermittlungen verfassungsrechtlich verboten sind, bestehen für das Zustandekommen dieser inhaltlich überdies sicherlich unrichtigen Aussagen nur zwei Möglichkeiten:

Entweder hat Dr. Peter Gridling ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft und unter Bruch der österreichischen Bundesverfassung gegen DDr. Königshofer ermittelt bzw. ermitteln lassen. Dieses Verhalten wäre krass rechtswidrig und musste disziplinarrechtlich geahndet werden.

Sollte Dr. Peter Gridling hingegen (im Einklang mit der österreichischen Bundesverfassung und der StPO) gar keine Ermittlungen getätigt (veranlasst) haben, könnte er auch keine Sachkenntnis gehabt haben, die ihm eine gehörige, sachliche und unvoreingenommene Beurteilung der Beweislage ermöglicht hätte.


Seine öffentlichen Äußerungen über die angebliche Beweislage betreffend die Strafanzeige gegen DDr. Königshofer kämen in diesem Fall einer parteipolitisch motivierten Verharmlosung rechtsextremer Straftaten gleich.

Das Ansehen der Polizei und insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erscheint durch das Verhalten Dr. Peter Gridlings in jedem Fall nachhaltig ramponiert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Fähigkeiten der Verfassungsschützer zutiefst gestört.

Ebenso wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass gegen Dr. Peter Gridling wegen des obgenannten Sachverhalts eine Disziplinaranzeige erstattet wurde.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1)             Welche Ermittlungen gegen DDr. Werner Königshofers wurden betreffend die Strafanzeige vom 1.3.2011 wegen seiner mutmaßlichen Kontakte zur Neonazi- Homepage www.alpen-donau.info vor dessen Auslieferung durch den Nationalrat durchgeführt?

2)             Welche dieser Ermittlungen wurde vor dem 5. August 2011 durchgeführt?

3)             Lag zu diesen Ermittlungen ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vor?

4)      Wenn nein, durfte Dr. Peter Gridling derartige Ermittlungen durchführen?

5)             Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nach der Auslieferung DDr. Werner Königshofers von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt?

6)             Wenn ja, erachten Sie angesichts der öffentlich geäußerten vorgefassten Meinung objektive Ermittlungstätigkeiten in dieser Sache gewährleistet?

7)             Wie erklären Sie die Äußerung Dr. Peter Gridlings in der Pressekonferenz vom 5.8.2011, wonach der in einer bestimmten Strafanzeige gegen DDr. Königshofer geäußerte Verdacht habe nicht belegt werden können ?

8)             Waren diese Aussagen mit Ihnen oder anderen Vorgesetzten abgestimmt?

9)             Wie bewerten Sie diese Aussagen dienstrechtlich?

10)       Wie haben Sie auf diese Aussagen reagiert?

11)   Sind dienstrechtliche Konsequenzen gegen Dr. Peter Gridling geplant?

12)  Dürfen Mitarbeiter Ihres Ressorts noch vor Durchführung irgendwelcher Ermittlungen im Rahmen einer Pressekonferenz behaupten, der in einer bestimmten Strafanzeige geäußerte Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz habe nicht belegt werden können “?

13)       Ist es bei Strafanzeigen nach dem Verbotsgesetz im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung üblich, dass noch bevor irgendwelche Ermittlungen durchgeführt wurden, von Ihren Mitarbeitern schon behauptet wird, dass sich der Verdacht nicht erweisen habe lassen?

14)       Wurde aufgrund obigen Sachverhalts ein Disziplinarverfahren gegen Dr. Peter Gridling eingeleitet?

15)        Wenn nein, warum nicht?

16)        Wenn ja, welche Vorwürfe werden Dr. Peter Gridling konkret zur Last gelegt?

17)        Welche Verfahrensschritte wurden bislang gesetzt?

18)        Ist das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen?

19)        Wenn nein, welche Maßnahmen sind noch ausständig?

20)        Wann wird das Disziplinarverfahren zum Abschluss gelangen?