10269/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen, Mag.a Dr.in Maria Fekter

betreffend Familienbeihilfe für Eltern von Studierenden

Zur Abschätzung möglicher Reformansätze in der Studienförderung werden die Einkommensdaten der Eltern sowie Daten über die Familienstrukturen von Studierenden in einer Form und Repräsentativität benötigt, wie sie nur über die Daten zur Familienbeihilfe verfügbar sind.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende Anfrage:

1.               Wie vielen Eltern von Studierenden wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für die Studierenden zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro- Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

2.               Wie vielen Eltern wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Kinder im 17. und 18 Lebensjahr zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro- Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

3.               Wie vielen Eltern wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

4.               Wie vielen Eltern von Studierenden wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für die Studierenden zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem StudFG-Einkommen (das Einkommen, wie es unter Berücksichtigung der Hinzurechnungen nach StudFG vom Finanzamt an die Studienbeihilfebehörde übermittelt wird) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

5.               Wie vielen Eltern wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Kinder im 17. und 18 Lebensjahr zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem StudFG-Einkommen (das Einkommen, wie es unter Berücksichtigung der Hinzurechnungen nach StudFG vom Finanzamt an die Studienbeihilfebehörde übermittelt wird) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

6.               Wie vielen Eltern wurde im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem StudFG-Einkommen (das Einkommen, wie es unter Berücksichtigung der Hinzurechnungen nach StudFG vom Finanzamt an die Studienbeihilfebehörde übermittelt wird) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro- Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

7.               Für wie viele weitere Kinder bekamen alle Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach Anzahl der weiteren Kinder (Bsp: X Personen erhielten eine Familienbeihilfe für ein weiteres Kind, Y Personen erhielten eine Familienbeihilfe für zwei weitere Kinder usw.)?

8.       Für wie viele weitere Kinder bekamen alle Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach Alter der weiteren Kinder jeweils vom 1. bis zum 18. Lebensjahr sowie vom 19. Lebensjahr und darüber zusammen (Bsp. X Personen erhielten eine Familienbeihilfe für weitere Kinder im 18. Lebensjahr, Y Personen erhielten eine Familienbeihilfe für weitere Kinder im 19. Lebensjahr oder darüber).

9.       Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, waren verheiratet?


10.         Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen Elternteil?

11.         Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem studierenden Kind?

12.         Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend lohnsteuerpflichtige Einkünfte?

13.         Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

14.         Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend betriebliche Einkünfte?

15.         Bei wie vielen jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, bildete die Summe der anderen als nicht selbständigen Einkünfte (also die Summe der betrieblichen Einkünfte, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der Einkünften aus Kapitalvermögen und der sonstigen Einkünfte) den überwiegenden Teil des Einkommens?