10273/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sachverhaltsdarstellung gegen das Neonaziforum www.rrload.nationales-netz.com (FPÖ Ortsgruppe Dietmanns).

BEGRÜNDUNG

 

Am 26. Juli 2010 wurde gegen namentlich unbekannte Verantwortliche des Internetauftrittes http://www.rrload.nationales-netz.com eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien unter anderem wegen § 3g VerbotsG erstattet.

Gemäß dieser Sachverhaltsdarstellung wurde auf der Website http://www.rrload.nationales-netz.com unter der IP-Adresse 208.97.189.102 im Zeitraum von März 2009 bis Juni 2009 das Forum„RR-Load“ betrieben.

Im Logo der Website wurde auf rotem Hintergrund neben dem Schriftzug „RR-Load Das Original“ in Frakturschrift ein Adler dargestellt, der in seinen Fängen einen Eichenlaubkranz hält und in dessen Mitte sich das Hakenkreuz befindet. In diesem Forum sind bis zu 900 UserInnen registriert, denen je nach Aktivitätsgrad hierarchisch Ränge der SS zugeteilt wurden.

User posteten in diesem Forum beispielsweise mit Sieg Heil!!!“ (User „Racist18“) am 20.01.2009 samt Hakenkreuzfahne und einem Österreich-Adler mit Trauerschleife, mit „Wir brauchen sie wieder, das ist kein Witz. Die Männer in schwarz mit dem doppelten Blitz“ (User „Terror“) am 20.01.2009 oder mit „lieber REICH und gesund als Republik und krank“ (User „Nationalmasochist“) am 21.01.2009.

Administrator des Forums war der User „Iceman“.

Seit 28. Juni 2009 bis Ende Juli 2009 wurde unter der Webadresse http://www.rrload.nationales-netz.com nicht mehr das Neonazi- Forum „RR-Load“, sondern die Homepage der „FPÖ Ortsgruppe Dietmanns“ im Bezirk Waidhofen an der Thaya betrieben. Auf dieser war ebenfalls der User „Iceman“ aktiv. Im wenig frequentierten Forum der FPÖ Dietmanns sind neben „Iceman“ auch die User „berserker88“, „Deutscher“, „wernerw“ und „Legionofthor“ registriert. User „Iceman“ hat am 2.6.2009 unter der Rubrik „news“ einen Link gesetzt, über den man zu Fotos von Personen gelangt, die den sogenannten Kühnen-Gruß, eine Variante des Deutschen oder Hitler-Grußes zeigen. Die personelle und technische Identität zwischen der Homepage der FPÖ Dietmanns und dem Neonazi- Forum „RR-Load“  war  Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung wegen § 3g VerbG.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)   Welche Polizeidienststelle wurde von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut?

 

2)   Wann wurde diese Polizeidienststelle von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut?

 

3)   Welche Verfahrensschritte wurden von der Staatsanwaltschaft bislang gesetzt?

 

4)   Wann wurde der erste Ermittlungsschritt der Staatsanwaltschaft gesetzt?

5)   Was war der erste Ermittlungsschritt der Staatsanwaltschaft?

6)   Erachten Sie diesen ersten Ermittlungsschritt als rechtzeitig?

 

7)   Wenn ja, warum?

 

8)   Wenn nein, warum nicht?

 

9)   Welche Ermittlungsschritte wurden von der von der Staatsanwaltschaft mit  den Ermittlungen betrauten Polizeidienststelle bislang gesetzt?

10) Hat die von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraute Behörde Berichte konform mit § 100 StPO an die Staatsanwaltschaft erstattet?

11)  Wenn nein, hat die Staatsanwaltschaft auf Berichte konform mit § 100 StPO bestanden?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Hat die Staatsanwaltschaft den in der Anzeige genannten Zeugen einvernommen oder den Auftrag erteilt, den Zeugen einzuvernehmen?

14) Wenn nein, warum nicht?

15) Wenn ja, wann?

16) Wie beurteilen Sie die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft dienstrechtlich?

17) Wie beurteilen Sie die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft disziplinarrechtlich?

 

18) Welche dienstrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Schritte wurden bereits gesetzt oder sind geplant?

 

19) Wurden die für den Internetauftritt http://www.rrload.nationales-netz.com im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Juli 2009 Verantwortlichen ausgeforscht?

20) Wenn ja, welche strafrechtlichen Schritte wurden gegen sie gesetzt?

21) Wenn nein, warum nicht?

22) Wurden die Nutzer der IP-Adresse 208.97.189.102 im Zeitraum im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Juli 2009 ausgeforscht?

23) Wenn ja, welche strafrechtlichen Schritte wurden gegen sie gesetzt?

24) Wenn nein, warum nicht?

25) Wenn ja, welche Vorwürfe werden den Nutzern der genannten IP-Adresse bzw. den Verantwortlichen des Internetauftrittes http://www.rrload.nationales-netz.com konkret zur Last gelegt?

 

26) Ist das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen?

 

27) Wenn nein, welche Maßnahmen sind noch ausständig?

 

28)  Wann wird das Ermittlungsverfahren voraussichtlich zum Abschluss gelangen?