10294/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grosz,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstpässe

 

 

Viel wurde die letzten Wochen über Diplomatenpässe in Österreich geschrieben und diskutiert. Was unterscheidet den Diplomatenpass vom Dienstpass? Nichts, außer der Farbe. Der Diplomatenpass ist grellrot, der Dienstpass dunkelblau – die inhaltliche Aufforderung, den Passinhaber frei und ungehindert passieren zu lassen, ist ident. Den Diplomatenpass stellt das Außenministerium aus, den Dienstpass das Innenministerium.

 

Den Diplomatenpass dürften lang nach ihrer Amtszeit als aktive Politiker folgende Persönlichkeiten nach wie vor gebraucht haben bzw. gebrauchen:

 

Hannes Androsch

Erwin Lanc

Norbert Steger

Harald Ofner

Friedhelm Frischenschlager

Helmut Krünes

Karl Blecha

Franz Vranitzky

Alois Mock

Ferdinand Lacina

Heinrich Neisser

Josef Riegler

Harald Ettl

Franz Fischler

Rudolf Streicher

Robert Lichal

Marilies Flemming

Wolfgang Schüssel

Brigitte Ederer

Peter Kostelka

Johannes Ditz

Michael Ausserwinkler


Christa Krammer

Franz Löschnak

Werner Fasslabend

Ruth Feldgrill-Zankel

Maria Rauch-Kallat

Rudolf Scholten

Erhard Busek

Caspar Einem

Karl Schlögl

Benita Ferrero-Waldner

Franz Hums

Andreas Staribacher

Viktor Klima

Helga Konrad

Sonja Moser

Elisabeth Gehrer

Eleonora Hostasch

Rudolf Edlinger

Johann Fahrleitner

Andreas Khol

Wolfgang Ruttensdorfer

Karl-Heinz Grasser

Ernst Strasser

Dieter Böhmdorfer

Elisabeth Sickl

Josef Pröll

Karin Gastinger

Reinhart Waneck

Eduard Mainoni

Helmut Kucacka

Franz Morak

Alfred Gusenbauer

Andrea Kdolsky

Maria Berger

Erwin Buchinger

Christa Kranzl

Claudia Bandion-Ortner

Martin Purtscher

Christof Zernatto

Peter Ambrozy

Siegfried Ludwig

Josef Ratzenböck

Franz Schausberger

Wendelin Weingartner

Herbert Sausgruber

Thomas Prinzhorn

Wilhelm Brauneder

Heide Schmidt

Andreas Wabl

Freda Meissner-Blau

…..etc.etc.etc.etc.etc.etc.etc.etc.


Über den Bezieherkreis des Dienstpasses herrscht Unklarheit. Manche meinen, Unternehmer bekämen ihn sogar über die Wirtschaftskammer. Anderer behaupten sogar, Journalisten hätten ihn. Zeit Klarheit zu schaffen! Wer im Besitz eines Dienstpasses ist MUSS eine AKTIVE DIENSTLICHE FUNKTION im Auftrag der Republik Österreich innehaben. Neben der Änderung des Passgesetzes für Diplomatenpässe ist eine Änderung auch der Richtlinien für Dienstpässe unumgänglich.

 

Um dem Innenministerium die Anfragebeantwortung leichter zu machen:

Die Ausstellung eines Dienstpasses ist ein Akt der Vollziehung. Zudem fordert die Republik Österreich alle in- und ausländischen Behörden auf, den Passinhabern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Es wird daher davon ausgegangen, dass innerhalb des Ministeriums Aufzeichnungen über die Ausstellung von Dienstpässen geführt werden. Einer Beantwortung steht daher nichts im Wege!

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.                  Welche Personen (konkrete namentliche Auflistung exklusive der Mitarbeiter des Bundes und der Länder und der Honorarkonsuln und ihrer Angehörigen gem. § 5 Abs. 1 Z 3 bis 5 Passgesetz) waren mit Stand 1. Jänner 2012 im Besitz eines Dienstpasses der Republik Österreich bzw. für welche wurde ein Dienstpass ausgestellt oder verlängert, welcher am 1. Jänner 2012 volle Gültigkeit besaß und welche Dienstbezeichnung ist für diese Personen jeweils im Pass vermerkt?