10294/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Dienstpässe
Viel wurde die letzten Wochen über Diplomatenpässe in Österreich geschrieben und diskutiert. Was unterscheidet den Diplomatenpass vom Dienstpass? Nichts, außer der Farbe. Der Diplomatenpass ist grellrot, der Dienstpass dunkelblau – die inhaltliche Aufforderung, den Passinhaber frei und ungehindert passieren zu lassen, ist ident. Den Diplomatenpass stellt das Außenministerium aus, den Dienstpass das Innenministerium.
Den Diplomatenpass dürften lang nach ihrer Amtszeit als aktive Politiker folgende Persönlichkeiten nach wie vor gebraucht haben bzw. gebrauchen:
Hannes Androsch
Erwin Lanc
Norbert Steger
Harald Ofner
Friedhelm Frischenschlager
Helmut Krünes
Karl Blecha
Franz Vranitzky
Alois Mock
Ferdinand Lacina
Heinrich Neisser
Josef Riegler
Harald Ettl
Franz Fischler
Rudolf Streicher
Robert Lichal
Marilies Flemming
Wolfgang Schüssel
Brigitte Ederer
Peter Kostelka
Johannes Ditz
Michael Ausserwinkler
Christa Krammer
Franz Löschnak
Werner Fasslabend
Ruth Feldgrill-Zankel
Maria Rauch-Kallat
Rudolf Scholten
Erhard Busek
Caspar Einem
Karl Schlögl
Benita Ferrero-Waldner
Franz Hums
Andreas Staribacher
Viktor Klima
Helga Konrad
Sonja Moser
Elisabeth Gehrer
Eleonora Hostasch
Rudolf Edlinger
Johann Fahrleitner
Andreas Khol
Wolfgang Ruttensdorfer
Karl-Heinz Grasser
Ernst Strasser
Dieter Böhmdorfer
Elisabeth Sickl
Josef Pröll
Karin Gastinger
Reinhart Waneck
Eduard Mainoni
Helmut Kucacka
Franz Morak
Alfred Gusenbauer
Andrea Kdolsky
Maria Berger
Erwin Buchinger
Christa Kranzl
Claudia Bandion-Ortner
Martin Purtscher
Christof Zernatto
Peter Ambrozy
Siegfried Ludwig
Josef Ratzenböck
Franz Schausberger
Wendelin Weingartner
Herbert Sausgruber
Thomas Prinzhorn
Wilhelm Brauneder
Heide Schmidt
Andreas Wabl
Freda Meissner-Blau
…..etc.etc.etc.etc.etc.etc.etc.etc.
Über den Bezieherkreis des Dienstpasses herrscht Unklarheit. Manche meinen, Unternehmer bekämen ihn sogar über die Wirtschaftskammer. Anderer behaupten sogar, Journalisten hätten ihn. Zeit Klarheit zu schaffen! Wer im Besitz eines Dienstpasses ist MUSS eine AKTIVE DIENSTLICHE FUNKTION im Auftrag der Republik Österreich innehaben. Neben der Änderung des Passgesetzes für Diplomatenpässe ist eine Änderung auch der Richtlinien für Dienstpässe unumgänglich.
Um dem Innenministerium die Anfragebeantwortung leichter zu machen:
Die Ausstellung eines Dienstpasses ist ein Akt der Vollziehung. Zudem fordert die Republik Österreich alle in- und ausländischen Behörden auf, den Passinhabern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Es wird daher davon ausgegangen, dass innerhalb des Ministeriums Aufzeichnungen über die Ausstellung von Dienstpässen geführt werden. Einer Beantwortung steht daher nichts im Wege!
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche Personen (konkrete namentliche Auflistung exklusive der Mitarbeiter des Bundes und der Länder und der Honorarkonsuln und ihrer Angehörigen gem. § 5 Abs. 1 Z 3 bis 5 Passgesetz) waren mit Stand 1. Jänner 2012 im Besitz eines Dienstpasses der Republik Österreich bzw. für welche wurde ein Dienstpass ausgestellt oder verlängert, welcher am 1. Jänner 2012 volle Gültigkeit besaß und welche Dienstbezeichnung ist für diese Personen jeweils im Pass vermerkt?