10299/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Kinderpornographie im Internet – Zahlen 2010 und 2011

 

Mit der AB 5877/XXIV. GP vom 27.08.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.

 

Das EU-Parlament hat am 27.10.2011 weitgehende Änderungen am umstrittenen Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern verabschiedet. Die Korrekturen umfassen einen Kompromiss zu Websperren, auf den sich die Verhandlungsführer der europäischen Gremien im Sommer geeinigt hatten. In dieser Richtlinie werden die EU-Mitgliedsstaaten nun aufgefordert, alles Notwendige dafür zu tun, dass kinderpornographische Webseiten bei ihnen rasch entfernt werden. Sie sollen ferner das ihnen Bestmögliche unternehmen, um Missbrauchsbilder auch in Drittländern löschen zu lassen.

 

Solche Web-Angebote dürfen danach zusätzlich geblockt werden, wenn das in einem „transparenten Verfahren“ festgeschrieben werden. Zudem müssen Sperrungen „ausreichende Sicherheiten bieten“, um zu gewährleisten, dass die Einschränkung „auf das Notwendigste“ reduziert wird; auch sollen sie gerichtlich überprüfbar sein. Auch Grooming wurde unter Strafe gestellt. Damit fordert die EU eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauches an der Quelle ein, die ursprünglich geforderte europaweite Einführung von Internetsperren wurde dadurch verhindert. Der EU-Rat hat am 15.11.2011 diese Richtlinie verabschiedet.


Internetseiten mit Kinderpornos werden in Deutschland nicht gesperrt, sondern komplett gelöscht. Der Bundestag stimmte am 1.12.2011 nahezu einstimmig gegen die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetzt wurde von den deutschen Parlamentariern endgültig aufgehoben.

 

Aus systematischen Gründen werden zu diesem Problembereich wieder verschiedenste Fragen gestellt, um einige Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 sowie aktuelle Informationen zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Welche Maßnahmen hat die internationale Staatengemeinschaft gegen Kinderpornographie und die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet bislang getroffen?
Welche internationalen Abkommen bzw. Regelungen auf EU-Ebene gibt es dazu?
Welche weiteren internationalen Abkommen sind aktuell geplant?

 

2.      Wann soll die nun auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern in Österreich umgesetzt werden?

 

3.      Liegen dem Ressort nun bereits Informationen oder rechtsvergleichende Studien zur Strafbarkeit von Kinderpornographie in anderen Ländern (weltweit) vor?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang noch nicht unter Strafe?

 

4.      Welchen Einfluss übt die österreichische Bundesregierung bzw. das Ressort auf Drittstaaten aus, die Kinderpornographie strafrechtlich noch nicht verfolgen und keine Amtshilfe leisten?

 

5.      Welche Maßnahmen unternimmt das Ressort aktuell zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung von Kinderpornographie im Internet und zur strafrechtlichen Verfolgung der Straftäter?

 


6.      Über welche personellen und finanziellen Ressourcen verfügt das Ressort, um Kinderpornographie im Internet strafrechtlich zu verfolgen?
Wie viele Personen sind aktuell im Bundeskriminalamt für die Bekämpfung von Kinderpornographie (u.a. im Internet) zuständig?

 

7.      Auf welche Datengrundlage stützt sich das Ressort bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie (u.a. im Internet) in Österreich und in Europa?

 

8.      Über welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt das Ressort im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie (u.a. im Internet) und welche Erkenntnisse zieht das Ressort aus diesen Untersuchungen?

 

9.      Oder plant das Ressort selbst die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und Wege der Verbreitung von Kinderpornographie (insbesondere im Internet) und Wege zur effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?
Wenn nein, warum nicht?

 

10.  Wie viele Webseiten mit kinderpornographischem Material gibt es weltweit aktuell nach Kenntnis oder Schätzung des Ressorts?

 

11.  In welchen Ländern (weltweit) stehen nach Erkenntnissen des Ressorts aktuell die meisten Server, die kinderpornographisches Material im Internet anbieten (Aufschlüsselung der Länder)?

 

12.  Ist es richtig, dass Webseiten mit kinderpornographisch einzustufenden Inhalt fast ausschließlich über Server im Ausland bereit gestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existierten oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden?

 

13.  Welche Rolle spielen nach heutigen Erkenntnissen Filesharing-Netzwerke, Newsgroups, Tauschbörsen und Internet-Chats bei der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet?


14.  Wenn keine Rolle, in welcher Form wird dann nach Erkenntnissen  des Ressort kinderpornographisches Material über das Internet kommerziell verbreitet?

 

15.  Wie kann die nichtkommerzielle Verbreitung von Kinderpornographie im Internet aus Sicht des Ressorts effektiv unterbunden werden?

 

16.  In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden in den Jahren 2010 und 2011 gegen in Österreich geschlossene Nutzergruppen (wie Foren oder Chatsysteme die kinderpornographische Inhalte im Internet anbieten und austauschen) ermittelt und Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen?
Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie viele verdächtige Personen konnten verhaftet werden? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

17.  Gegen wie viele Personen, die Minderjährige und sich bei Eingriffen in die sexuelle Integrität selbst gefilmt oder fotografiert haben, wurde in den Jahren 2010 und 2011 strafrechtlich ermittelt und Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen?
Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie viele verdächtige Personen konnten verhaftet werden? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

18.  Wie viele Strafanzeigen wegen Kinderpornographie im Internet wurden 2010 und 2011 insgesamt erstattet?
Wie wurden diese Anzeigen erledigt?
Wie viele Personen konnten deswegen verhaftet werden? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

19.  Können nach der geltenden Rechtslage in Österreich die Strafverfolgungsbehörden durchsetzen, dass kinderpornographisches Material aus dem Netz zu entfernt bzw. gelöscht wird?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage?
In wie vielen Fällen wurde dies 2010 und 2011 vorgenommen? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)


20.  Wie kann durch betroffene Provider technisch dieses Material vom Netz genommen bzw. gelöscht werden?

 

21.  Wie sollte zukünftig aus Sicht des Ressorts das Problem der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten im „Internet“ generell gelöst werden?

 

22.  Wie können aus Sicht des Ressorts „Internetsperren“ – sofern sie gesetzlich für Ausnahmefälle vorgesehen sind – technisch umgangen werden?
Wenn ja, erfolgt dies technisch?

 

23.  Wie erfolgt generell die internationale Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet?

 

24.  Welche konkreten negativen Erfahrungen zur Amtshilfe mit anderen EU-Mitgliedsstaaten liegen dazu dem Ressort vor (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

25.  Wie viele Hinweise sind in den Jahren 2010 und 2011 beim Bundeskriminalamt (Meldestelle) auf Kinderpornographie im Internet eingegangen?
Wie viele konnten verifiziert werden? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

26.  Wie viele „Server", die kinderpornographisches Material enthielten und anboten, standen nach Kenntnis des Ressorts in den Jahren 2010 und 2011 in anderen Mitgliedsstaaten der EU? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

27.  Wie viele „Server", die kinderpornographisches Material enthielten und anboten, standen nach Kenntnis des Ressorts in den Jahren 2010 und 2011 in Drittstaaten? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

28.  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 und 2011 von der Polizei bzw. den Justizbehörden zuständige Justiz- oder Polizeidienststellen der Mitgliedsstaaten der EU über dort befindliche Server mit kinderpornographischen Inhalten informiert (Aufschlüsselung der Anzahl auf Staaten)? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 


29.  In wie vielen Fällen wurden diese Internetseiten in Mitgliedsstaaten nach der Kontaktaufnahme in den Jahren 2010 und 2011 auch gelöscht (Aufschlüsselung der Anzahl auf Staaten)? (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)

 

30.  Wie kann aus Ressortsicht derzeit rechtlich innerhalb der EU gegen Betreiber von Websites und Provider – die kinderpornographisches Material anbieten und nicht löschen – vorgegangen werden?

 

31.  Welche Maßnahmen können innerhalb der EU gegen die Verbreitung von kinderpornographischem Material per E-Mail und über Peer-to-Peer Netzwerke ergriffen werden?

 

32.  Wie funktioniert im Kampf gegen Kinderpornographie die internationale – insbesondere die kriminalpolizeiliche – Zusammenarbeit mit Drittstaaten?
Welche konkreten Erfahrungswerte liegen zur Amtshilfe dazu in Österreich vor (z.B. USA, Russland, Taiwan, Südkorea, Japan, China)?

 

33.  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 und 2011 von der österreichischen Polizei (Sicherheitsbehörden) bzw. Justizbehörden zuständige Justiz- oder Polizeidienststellen von Drittstaaten über dort befindliche Server mit kinderpornographischen Inhalten informiert (Aufschlüsselung auf Jahre und der Anzahl auf Staaten)?

 

34.  Werden in Drittstaaten mit Servern, welche kinderpornographisches Material anbieten, die einschlägigen Websites auf Anforderung auch gelöscht?
In wie vielen Fällen wurden 2010 und 2011 in diesen Drittstaaten Internetseiten nach der Kontaktaufnahme auch gelöscht (Aufschlüsselung auf Jahre und der Anzahl auf Staaten)?

 

35.  Wie kann aus Sicht des Ressorts derzeit rechtlich gegen Betreiber von Websites und Provider in Drittstaaten – die kinderpornographisches Material anbieten und nicht löschen – vorgegangen werden?
Welche internationalen Abkommen gibt es dazu?

 

36.  Ist es zutreffend, dass sich in den letzten Jahren der größte Teil der gefundenen Kinderpornographie auf Servern in den USA befand und wie bewertet das Ressort diese Situation?


37.  Wann haben Mitglieder der Bundesregierung bzw. Ihr Ressort direkt mit der amerikanischen Administration Gespräche über diese Thematik geführt?
Welche konkreten Ergebnisse liegen dazu vor?

 

38.  Welche EU-Mitgliedsstaaten betreiben bereits „Access Blocking“?
Gegen welche Informationen und strafrechtliche Delikte wird dabei jeweils vorgegangen (Aufschlüsselung auf EU-Mitgliedsstaaten und Delikte)?

 

39.  Welche EU-Mitgliedsstaaten betreiben hinsichtlich kinderpornographischer Inhalte im Internet „Access Blocking" (Aufschlüsselung jeweils der Staaten)?

 

40.  Welche konkreten – positiven wie negativen – Erfahrungswerte liegen in diesen Staaten dazu vor?

 

41.  Welche technischen Erkenntnisse liegen in Ländern mit Access Blocking zum Blockieren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) vor?
Wie wirkungsvoll sind diese?
Können DNS Sperren leicht umgangen werden?

 

42.  Hat das Ressort Sperrlisten anderer Länder in den Jahren 2010 und 2011 untersucht?
Wenn ja, welche? (Aufschlüsselung auf Jahre und Länder)?

 

43.  Befanden sich darauf auch österreichische Angebote?
Wenn ja, um wie viele Angebote handelte es sich?

 

44.  Wenn ja, wurden diese Angebote in Österreich geschlossen?
Wenn nein, warum nicht?

 

45.  Befanden sich darauf auch Angebote aus anderen europäischen Staaten?
Wenn ja, um wie viele Angebote handelte es sich?

 

46.  Wenn ja, wurden diese Angebote geschlossen?
Wenn nein, warum nicht?

 


47.  Bewertet das Ressort die Sperrlisten anderer Länder als erfolgreich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Medien berichtet wird, dass die Zahl kinderpornographischer Angebote weiterhin ständig ansteigt?

 

48.  Wie beurteilt das Ressort die abuse-Policies der Host-Provider in Deutschland, und in anderen Staaten?

 

49.  Ist die Befürchtung begründet, dass die durch eine „Stopp-Seite“ leicht wahrnehmbare Sperrung kinderpornographischer Inhalte zur Löschung von belastenden Beweismitteln führen könne und dadurch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert werden könnte?
Welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?

 

50.  Wie hoch schätzt das Ressort die Gefahr ein, dass Anbieter und Interessenten von Kinderpornographie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden?

 

51.  Sieht das Ressort die Gefahr einer mittelbaren Beeinträchtigung der Informationsfreiheit darin, dass Internetnutzer aus Furcht, auf eine „Stopp-Seite“ zu gelangen und mithin in Verdacht einer Straftat zu kommen, künftig ihnen unbekannte Links nicht mehr aufrufen werden?

 

52.  Wie beurteilte das Ressort die Tätigkeit nationaler und internationaler freiwilliger Beschwerdestellen der Internetwirtschaft bei der Bekämpfung kinderpornographischer Materialien im Internet?
Wie funktioniert die Zusammenarbeit nationaler Beschwerdestellen mit dem BKA?

 

53.  Seit wann ist Österreich bereits Mitglied der „European Financial Coalition“?
Wenn nein, warum noch immer nicht?


54.  Welche Haltung nimmt Österreich aktuell zum Vorschlag der Justiz- und Innenminister ein, „Online-Bezahlsysteme" im Kampf gegen Kinderpornographie besser zu überwachen?
W
elche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wären zur Umsetzung dieses Beschlusses in Österreich notwendig?
In welchem Grundsatz wäre dies zu regeln?

 

55.  War auch Österreich an der gemeinsamen Operation mit Europol „Ikarus“ beteiligt?
Wenn ja, wie viele Verdächtige wurden in Österreich ausgeforscht?
Wie viele wurden festgenommen?