10324/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger, DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend der Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder
Ausländische Verkehrssünder kommen in Österreich häufig ungeschoren davon. Der Grund dafür ist, dass oft zwischenstaatliche Abkommen und internationale Vollstreckungsabkommen fehlen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Mit welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestehen derzeit Abkommen, nach denen die Strafverfügung für Verkehrssünder vollstreckt werden kann?
2. Sofern nicht mit allen solche Abkommen bestehen, warum mit diesen nicht?
3. Mit welchen Drittstaaten Europas bestehen derzeit Abkommen, nach denen die Strafverfügung vollstreckt werden kann?
4. Sofern nicht mit allen solche Abkommen bestehen, warum mit diesen nicht?
5. Welche weitere Vorgehensweise in dieser Hinsicht ist von Seite Ihres Ministeriums beabsichtigt?
6. Gibt es ein Zeitfenster, in dem zumindest mit allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union solche Abkommen geschlossen sein sollen?
7. Wenn ja, in welchem Zeitraum soll das passieren?
8. Gibt es ein Zeitfenster, in dem mit allen Drittstaaten Europas solche Abkommen geschlossen sein sollen?
9. Wenn ja, in welchem Zeitraum soll das passieren?