10337/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Bedrohungspotentiale für die Energieversorgungssicherheit Österreichs
Russland hat sich in der Vergangenheit als verlässlicher Energielieferant erwiesen. Regionen wie Nordafrika, der Nahe und Mittlere Osten handelt es sich dabei um einen politisch und wirtschaftlich stabilen Staat. Die Unruhen im islamisch-arabischen Raum und die Spannungen zwischen Israel, Großbritannien und den USA einerseits, sowie dem Iran anderseits könnten die Versorgung Österreichs mit Energie zu vertretbaren Preisen gefährden. Unter diesen Prämissen gewinnen verlässliche Lieferanten an Bedeutung.
Die Untersuchungen innerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit einem möglichen Gaskartell haben möglicherweise eine marktwirtschaftliche Berechtigung. Aus politischer Hinsicht bergen sie jedoch das Gefahrenpotential, unsere Energieversorgung zu gefährden bzw. zu verteuern. Auf österreichischem Territorium beteiligte sich die Bundeswettbewerbsbehörde an den Durchsuchungen und Ermittlungen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Wie bewertet das BMWFJ die Bedeutung Gazproms und deren Tochterfirmen bzw. angegliederter Unternehmen auf dem österreichischen Markt?
2. Welchen Marktanteil haben Gazprom und deren Tochterfirmen bzw. angegliederter Unternehmen auf dem österreichischen Gasmarkt (absolut und relativ)?
3. Welchen Anteil der österreichischen Energieimporte entfällt auf Gazprom und deren Tochterfirmen bzw. angegliederter Unternehmen (absolut und relativ)?
4. Welche konkreten Indizien gibt es für das Bestehen eines Gaskartells auf dem europäischen bzw. österreichischen Markt?
5. Welche Maßnahmen hat die BWB ergriffen, um das mögliche Bestehen zu überprüfen?
6. Weshalb kam es in den Räumlichkeiten von Centrex zu einer Durchsuchung?
7. Welche Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden?
8. Erfolgte das Einschreiten auf Anordnung von Organen auf europäischer Ebene?
9. Wenn ja, wer erteilte diese Anordnung konkret?
10. Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgte die Untersuchung dann?
11. Wann steht die Erneuerung bestehenden Gaslieferungen an?
12. Sind davon auch Verträge mit Gazprom bez. deren Tochterunternehmen oder angegliederter Unternehmen betroffen?
13. Wenn ja, welche und welches finanzielle Volumen haben diese Verträge jeweils?
14. Wie kann sichergestellt werden, dass etwaige Geldstrafen im Zuge von Kartellverfahren nicht zu einer Erhöhung des Gaspreises führen bzw. auf den Endverbraucher überwälzt werden?