10339/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ersatzansprüche Holzinger
Der oberösterreichische Landwirt Josef Holzinger berichtet, dass in seiner umfassenden Causa die von ihm bei der Finanzprokuratur geltend gemachten Ersatzansprüche von dieser ohne nähere inhaltliche Begründung und ohne die gebotene Überprüfung der Sachlage, insbesondere ohne Beischaffung und Prüfung der dieser Causa zugrunde liegenden Gerichtsakten, pauschal abgelehnt worden seien. Angesichts des enormen Ausmaßes der Causa Holzinger vermag er eine solche pauschale Ablehnung der von ihm geltend gemachten Ersatzansprüche nicht nachzuvollziehen. Zudem würde bei Beschreitung des Klagsweges der im Obsiegensfall des Amtshaftungswerbers letztlich von der Republik Österreich zu tragende Schaden und Aufwand noch weit höher werden, sodass davor jedenfalls eine genaue inhaltliche Auseinandersetzung mit den von Herrn Holzinger erhobenen Ersatzansprüchen und deren Grundlagen, soweit aktenkundig, geboten erscheint.
Die Bundesministerin für Finanzen verwies in diesem Zusammenhang in ihrer parlamentarischen Anfragebeantwortung Nr. 8398/AB XXIV. GP (GZ d. BM für Finanzen: BMF-310205/0102-I/4/2011, unter Bezugnahme auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8490/J vom 11. Mai 2011 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen), worin Frau Bundesministerin Dr. Maria Fekter ausführte, dass die Finanzprokuratur gegenständlich in anwaltlicher Vertretung für das Bundesministerium für Justiz eingeschritten sei und die angesprochene Amtshaftungsangelegenheit daher nicht in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen falle, implizit auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Justiz zur inhaltlichen Beantwortung einer auf das diesbezügliche Verhalten der Finanzprokuratur bezogenen Anfrage.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Ist die Finanzprokuratur in der Causa Holzinger – wie in der Anfragebeantwortung Nr. 8398/AB XXIV. GP seitens der Bundesministerin für Finanzen mitgeteilt wurde – in anwaltlicher Vertretung für das Bundesministerium für Justiz eingeschritten?
2. Wurde – und wenn ja, wann wurde – seitens des Bundesministeriums für Justiz fallbezogen ein Auftrag erteilt, dass die Finanzprokuratur in dessen anwaltlicher Vertretung einschreiten solle oder schritt die Finanzprokuratur aus eigenem (in Erledigung des an sie gerichteten Anspruchsschreibens Holzingers) ein?
3. Falls die Finanzprokuratur aus eigenem (in Erledigung des an sie gerichteten Anspruchsschreibens Holzingers) einschritt, wie erklären Sie dann die von der Bundesministerin für Finanzen erteilte Information, dass die Finanzprokuratur konkret "in Anwaltlicher Vertretung des Bundesministeriums für Justiz" eingeschritten sei?
4. Wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz in Sachen Holzinger eine Stellungnahme (oder sonstige Mitteilung) an die Finanzprokuratur abgegeben?
5. Wenn ja, wie lautete deren Inhalt?
6. Welche Sachverhaltsfeststellungen hat die (laut Anfragebeantwortung 8398/AB XXIV. GP in anwaltlicher Vertretung für das Bundesministerium für Justiz eingeschrittene) Finanzprokuratur zu den von Josef Holzinger geltend gemachten Amtshaftungsansprüchen – gegliedert nach den einzelnen Anlassfällen dieser von ihm geltend gemachten Ansprüche – jeweils getroffen?
7. Wie und aufgrund welcher Akten gelangte die Finanzprokuratur zu diesen Feststellungen?
8. Sind die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Anspruchsanlässe, die Holzinger in seinem Anspruchsschreiben geltend gemacht hat, von der Finanzprokuratur anlässlich der jüngsten Beantwortung seines Anspruchsschreiben zur Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruches im einzelnen überprüft worden?
9. Wenn ja, auf welche Weise?
10. Wann ist Holzingers Anspruchsschreiben bei der Finanzprokuratur eingelangt?
11. Wann ist Holzingers Anspruchsschreiben beim Bundesministerium für Justiz im Zuge einer (allfälligen) Weiterleitung durch die Finanzprokuratur eingelangt?
12. Wann ist die diesbezügliche Erledigung der Finanzprokuratur an Herrn Holzinger ergangen?
13. Wurde diese seitens Ihres Ministeriums inhaltlich genehmigt?
14. Wenn ja, aus welchen konkreten fallbezogenen Erwägungen heraus?
15. Welche Aktenanforderungen von Gerichten und (sonstigen) Behörden – die im Rahmen der Geltendmachung der Ersatzansprüche von Holzinger jeweils unter Angabe der betreffenden Aktenzahlen angeführt wurden – hat die Finanzprokuratur im Zuge der Überprüfung des von Holzinger geltend gemachten Amtshaftungsanspruchs vorgenommen?
16. Welche Aktenanforderungen von Gerichten und (sonstigen) Behörden – die im Rahmen der Geltendmachung der Ersatzansprüche von Holzinger jeweils unter Angabe der betreffenden Aktenzahlen angeführt wurden – hat das Bundesministerium für Justiz im Zuge der (allfälligen) Überprüfung des von Holzinger geltend gemachten Amtshaftungsanspruchs vorgenommen?
17. Ist Josef Holzinger zu den von ihm vorgebrachten Ersatzansprüchen gehört worden?
18. Wenn ja, wann?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Wird die Finanzprokuratur zu Schadensbegrenzungszwecken die Möglichkeit einer außergerichtlichen Entschädigung im außergerichtlichen Verhandlungswege mit Josef Holzinger – der nach seinem Vorbringen dazu bereit ist – erörtern?
21. Wenn ja, wann?
22. Wird das Bundesministerium für Justiz Herrn Josef Holzinger – dar nach seinem Vorbringen dazu bereit ist und dies wünscht – im Rahmen des Bürgerservice Ihres Kabinetts ein Gespräch ermöglichen?
23. Wann ja, wann?
24. Wann genau ist Ihnen persönlich – als Ressortleiterin – die Causa Holzinger erstmals bekannt geworden?