10349/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Venier

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Regelungen bezüglich der Preisauszeichnung von Zeitungen und Zeitschriften

 

Das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen soll den Konsumenten vor einer unübersichtlichen Preispolitik schützen, wie etwa insbesondere aus § 4 Abs. 1 hervorgeht: „Die Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter sind so auszuzeichnen, daß ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann. Dies gilt auch für Sachgüter, die durch Automaten vertrieben werden.

 

Weiteres soll für den Fall einer Angabe des Preises in einer Fremdwährung durch die Bestimmung des § 9 Abs. 3 leg. cit. Übersichtlichkeit für den Verbraucher sichergestellt werden: „Werden zusätzlich Teile des Preises oder der Preis in ausländischer Währung angegeben, so ist der gemäß Abs. 1 und 2 auszuzeichnende Preis mindestens in gleicher Schriftgröße und Auffälligkeit zu schreiben.“

 

Gerade bei Zeitungen und Zeitschriften erfolgt die Preisauszeichnung aber teilweise in kleiner, schwer lesbarer Schrift. Die Übersicht wird zusätzlich durch unterschiedliche, länderspezifische Europreise beeinträchtigt und die österreichische Preisangabe ist oft nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar. Es stellt sich daher die Frage, ob eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung im Sinne des Konsumenten vorliegt.

                                                                                           

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Gibt es eine konkrete Bestimmung, die eine Mindestschriftgröße für die Preisauszeichnung von Zeitungen und Zeitschriften festlegt? Wenn ja, welche?

 

2.    Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Welche Schriftgröße erachtet das BMASK für die Preisauszeichnung von Zeitungen und Zeitschriften als ausreichend, damit dem § 4 Abs. 1 des Preisauszeichnungsgesetzes entsprochen wird?

 

3.    Gibt es eine Norm, die die Preisauszeichnung bei unterschiedlichen Preisangaben in Euro regelt? Wenn ja, welche?