10351/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend nach Wien zum Einscannen gesandte Unterlagen

 

 

 

Finanzbeamte wiesen unlängst darauf hin, dass bundesweit bei den zuständigen Finanzämtern abgegebene Arbeitnehmerveranlagungen und weitere eingeforderte Unterlagen von den Sachbearbeitern per Post nach Wien versandt werden müssten, um dort eingescannt zu werden und anschließend am elektronischen und am Postweg wieder an das zuständige Finanzamt retourniert werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass Unterlagen von Finanzämtern versandt werden, um außer Haus eingescannt zu werden?

2.    Wenn ja, wohin werden diese Unterlagen versandt?

3.    Wenn ja, welche Unterlagen werden versandt?

4.    Wenn ja, wie werden diese Unterlagen versandt und wie sicher ist dies?

5.    Wenn ja, wer bearbeitet die versandten Unterlagen?

6.    Wenn ja, seit wann werden diese Unterlagen versandt?

7.    Wenn ja, wie viele Dokumente werden durchschnittlich jährlich zum Einscannen versandt?

8.    Wenn ja, wie hoch sind die jährlichen durchschnittlichen Kosten für das Einscannen und den Versand?

9.    Wenn ja, wie hoch ist der durchschnittliche Zeitaufwand bis diese Unterlagen wieder beim richtigen Sachbearbeiter sind?

10. Wenn ja, wie häufig und in welchem Umfang sind bereits Unterlagen während eines Versandes verloren gegangen?

11. Wenn ja, warum werden Unterlagen nicht direkt im zuständigen Finanzamt elektronisch aufbereitet?