10358/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Bestellungen von mehreren Polizeibeamten bei einem rechtsextremen Versandhaus“
Unter „http://derstandard.at/1325485406504/Operation-Blitzkrieg-Enthuellungsseite-nazi-leaksnet-veroeffentlicht-brisante-Infos“ wurde
am 2.1.2012 ein Link zu
„http://nazi-leaks.net/“ gesetzt.
Dort ist unter „http://nazi-leaks.net/downloads/steinar_user.txt“ eine Datei aus dem Jahr 2009 mit Kunden des bei Neonazis beliebten Versandhauses „Thor Steinar“ abrufbar. Unter ihnen finden sich nachstehende Personen samt Emailadressen verzeichnet:
Bernhard Martin: bernhard.martin@polizei.gv.at
Enrico Weiss: enrico.weiss@polizei.gv.at
Michael Tauscher: michael.tauscher@,polizei.gv.at
Markus Trinkl: markus.trinkl@polizei.gv.at
Bei diesen Personen handelt es sich um Polizeibeamte aus Wien, Steiermark und Vorarlberg, die unter Verwendung ihrer dienstlichen Emailadressen bei diesem bei Neonazis beliebten rechtsextremen Versandhaus Bestellungen getätigt haben.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Wurden die Bestellungen mit dienstlichem Auftrag getätigt?
2)
Wenn ja: wer hat den Auftrag erteilt? Welche Waren wurden bestellt? Wie
viele
Bestellungen
sind erfolgt? Wofür wurden die Waren verwendet? Wie hoch war der
Gesamtkaufpreis?
3) Wenn nein: warum wurden die dienstlichen Emailadressen verwendet?
4)
Wird erhoben, ob die vier Polizeibeamten ihre dienstlichen
Emailadressen auch in
anderen
Fällen
für private Zwecke gebrauchen?
5)
Wird erhoben, ob die vier Polizeibeamten, weitere Bestellungen bei
rechtsextremen
Versandhäusern
getätigt haben, sei es als Privatperson, sei es unter Verwendung ihrer
dienstlichen
Emailadressen?
6) Wenn nein, warum nicht?
7) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8) In welcher Funktion sind die vier Polizeibeamten dienstlich tätig?
9)
Gehört zu den dienstlichen Aufgaben der vier Polizeibeamten die
Aufnahme und
Bearbeitung von Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz oder wegen § 283 StGB
(Verhetzung)?
10) Wenn ja,
können Sie ausschließen, dass die vier Beamten aufgrund ihrer
persönlichen
Gesinnung Anzeigen nach dem NS-VerbotsG oder wegen Verhetzung nicht mit der
erforderlichen Objektivität nachgehen oder Anzeigen deswegen gar nicht
entgegennehmen?
11) Wie bewerten
Sie diese Bestellungen bei einem rechtsextremen Versandhaus unter
Verwendung der dienstlichen Emailadressen dienstrechtlich?
12) Sind dienstrechtliche Konsequenzen gegen die vier Polizeibeamten geplant?
13) Wenn nein, warum nicht?
14) Dürfen Mitarbeiter Ihres Ressorts unter Verwendung dienstlicher Emailadressen private Bestellungen tätigen?
15) Dürfen Mitarbeiter Ihres Ressorts unter Verwendung dienstlicher Emailadressen private Bestellungen bei als rechtsextrem bekannten Versandhäusern tätigen?
16) Wurde aufgrund obigen Sachverhalts ein Disziplinarverfahren gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet?
17) Wenn nein, warum nicht?
18) Wenn ja, welche Vorwürfe werden den vier Polizeibeamten konkret zur Last gelegt?
19) Welche Verfahrensschritte wurden bislang gesetzt?
20) Ist das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen?
21) Wenn nein, welche Maßnahmen sind noch ausständig?
22) Wann wird das Disziplinarverfahren zum Abschluss gelangen?