10365/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Quotenweiterführung“

 

In letzter Zeit häuften sich die unterschiedlichen Aussagen von führenden AMA-Mitarbeitern zu dem Thema der Milchquotenregelung und der Weiterführung nach 2015. Bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen wurde seitens der AMA-Mitarbeiter teilweise widersprüchlich darüber referiert und debattiert, und löste bei vielen zuhörenden Landwirten Unsicherheit und Verwirrung aus. Vor allem in der Landwirtschaft muss bis weit über 2015 hinaus kalkuliert und geplant werden, (z.B.:  Unternehmen Landwirtschaft 2020) deshalb ist es nur allzu verständlich, dass eine offizielle Stellungnahme bzw. Aufklärung von Seiten des Lebensministeriums zu diesem Thema erwartet wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurde ein Beschluss gefasst, dass die Quotenregelung nach 2015 nicht mehr weitergeführt wird?

 

2.    Wenn ja, wo, bzw. wann wurde dieser Beschluss gefasst?

 

3.    Wenn nein, wurde ein anders lautender Beschluss gefasst, bzw. ist so ein (oder ein anders lautender) Beschluss in Planung?

 

4.    Wie sehen Sie, als Landwirtschaftsminister die Chance auf eine Verlängerung der Milchquote nach 2015?

 

5.    Hat sich Ihrer Meinung nach die Milchquotenregelung für die Marktsteuerung bewährt?


6.    Hat die Milchquotenregelung, Ihrer Meinung nach,  eine bedeutungsvolle Aufgabe zur nachvollziehbaren Produktkennzeichnung?

 

7.    Sollte sich diese bewährte Regelung nicht mehr durchsetzen, wird es ein anderes System geben? Wenn ja, welches?

 

8.    Wie hat sich die Zahl der Milchproduzenten in Österreich seit dem Jahr 2000 bis 2011 verändert?

 

9.    Worauf führen Sie die Veränderung zurück?

 

10. Viele Milchbauern haben in den letzten 10 Jahren auf Anraten der Landwirtschaftskammern massiv in den Kauf von Milchlieferrechten investiert. Ist seitens des Ministeriums daran gedacht, die Milchbauern, deren Lieferrechte (Quoten) jetzt schon de facto bzw. 2015 endgültig wertlos sind, in irgendeiner Form für den durch die Agrarpolitik verursachten großen wirtschaftlichen Schaden zu entschädigen?

 

11.  Wenn nein, warum nicht?