10366/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“

 

Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Österreich www.agrarnet.info

ist ein Artikel über die Kontrollen beim Pflanzenschutz und die ordnungsgemäße Anwendung der Pflanzenschutzmittel zu finden.

In diesem Artikel heißt es unter anderem wie folgt:

 

„Persönliche Eignung

Jeder Landwirt, der Pflanzenschutz anwendet, muss dafür sachkundig sein. Dies bedeutet, dass er für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Die Sachkundigkeit erlangt man durch:

o    Teilnahme an einem Ausbildungskurs der Landwirtschaftskammer (wird jedes Jahr im Februar/März angeboten),

o    Abschluss einer land- oder forstwirtschaftlichen Fachschule,

o    Abschluss einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt,

o    Abschluss eines Universitätsstudiums einschlägiger Fachrichtung oder

o    durch ein Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland absolvierte Ausbildung

o    oder eine sonstige einschlägige Ausbildung, wenn eine Bestätigung zur Ausbildung vorliegt.

EXPERTENTIPP: Aufzeichnungen

Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit muss seit Jänner 2007 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgezeichnet werden. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der CC-Kontrollen durch die AMA. Für die Aufzeichnung besteht keine Formvorschrift, sie kann auf Ackerschlagkarteien, im Spritztagebuch, auf einem Kalender oder elektronisch erfolgen. Die Aufzeichnungsverpflichtung ist eigentlich nichts Neues, laut Kärntner Chemikaliengesetz besteht sie schon lange. Dieses Gesetz besagt auch, dass die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren sind, für die CC-Kontrolle sieben Jahre und bei einer Teilnahme an ÖPUL 2007-Maßnahmen, bei denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist, wie z.B. die Maßnahme „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland“, beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre! „

 


Sehr strenge Auflagen sind zu erfüllen, die für die Landwirte einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.

Eigenartigerweise gelten diese Auflagen und Gesetze scheinbar nur für Bauern. Privatpersonen ohne Landwirtschaft können Pflanzenschutzmittel mit gleichen Wirkstoffen scheinbar ohne jeglichen Sachkundenachweis, ohne Bürokratie und ohne Mühen bei jedem Baumarkt (beispielsweise Lagerhaus, Hagebau) problemlos – sogar in 3-Liter-Gebinden - erwerben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Voraussetzungen müssen Landwirte erfüllen, um Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen?

 

2.    Welche Voraussetzungen müssen Nicht-Landwirte erfüllen, um Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen?

 

3.    Welche Auflagen müssen Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel erfüllen?

 

4.    Welche Auflagen müssen Private (Nicht-Landwirte) beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel erfüllen?

 

5.    Wie müssen Landwirte Leergebinde von Pflanzenschutzmittel entsorgen?

 

6.    Wie müssen Nicht-Landwirte Leergebinde von Pflanzenschutzmitteln entsorgen?

 

7.    Worauf müssen Landwirte bei der Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln achten bzw. welche gesetzlichen Regelungen gelten für Landwirte für die Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln?

 

8.    Worauf müssen Nicht-Landwirte bei der Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln achten bzw. welche gesetzlichen Regelungen gelten für Landwirte für die Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln?

 

9.    Welche Kontrollen werden von Bundes- oder Landesstellen in Bezug auf die Anwendung, Aufbewahrung, Entsorgung und Transport von Pflanzenschutzmitteln bei Landwirten durchgeführt?

 

10.  Welche Kontrollen werden von Bundes- oder Landesstellen in Bezug auf die Anwendung, Aufbewahrung, Entsorgung und Transport von Pflanzenschutzmitteln bei Nicht-Landwirten durchgeführt?

 

11. Wie viele Kontrollen in Bezug auf Pflanzenschutzmittel (Anwendung, Aufbewahrung, Entsorgung, Transport, usw.) von Bundes- oder Landesstellen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 durchgeführt?


12. Was ist bei dem Transport von Pflanzenschutzmitteln für Landwirte zu beachten bzw. welche gesetzlichen Auflagen bestehen für den Transport von Pflanzenschutzmitteln?

 

13. Was ist bei dem Transport von Pflanzenschutzmitteln für Nicht-Landwirte zu beachten bzw. welche gesetzlichen Auflagen bestehen für den Transport von Pflanzenschutzmitteln?