10384/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an die
Bundesministerin für Inneres Mag.a
Johanna Mikl-Leitner
betreffend Polizeireform
Im Herbst
2012 hat die Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerin Mikl-
Leitner und
Staatssekretär Ostermeyer eine Reform der
heimischen
Sicherheitsbehörden angekündigt. Diese dringend notwendige Reform
soll
Doppelgleisigkeiten abbauen und durch die Reduktion von 31 Behörden auf 9
Landespolizeidirektionen Sparpotentiale
z.B. im Bereich von 400 Führungspositionen
heben. Das Ziel ist
eine straffere und gleichzeitig schlagkräftigere Polizei.
Leider konnten vorangegangene
Reformen dieses Ziel bei weitem nicht erreichen.
Genannt sei hier z.B. die „Reform“
unter BM a.D. Strasser. Hieraus ergeben sich bis
heute Unklarheiten
bei der Erfüllung damals genannter Ziele,
sowie bei
Neugestaltung Polizei-interner Strukturen.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende
Anfrage
1. Anlässlich der Polizeireform 2005 wurden
Planstellen der
Sicherheitsverwaltung, die zu dieser Zeit mit Exekutivbeamten besetzt waren, gelb hinterlegt, zumal vereinbart wurde, diese Planstellen
nach Freiwerden mit Verwaltungsbediensteten zu besetzen.
2. Wie viele dieser Planstellen wurden seither nachbesetzt und wie viele davon mit Verwaltungsbediensteten?
3. Ist beabsichtigt, diese Situation im Zusammenhang mit der bevorstehenden Behördenreform zu bereinigen? Wenn ja, wie?
4. Wie viele Exekutivbedienstete werden durch die Behördenreform von Verwaltungstätigkeiten befreit und stehen dadurch zusätzlich für den exekutiven Außendienst zur Verfügung?
5. Wie viele Bedienstete sind mit Stichtag 1.1.2012 in den Zentralen der einzelnen Landespolizeikommanden jeweils tätig?
6. Wie viele der unter Pkt. 5 erfragten Bediensteten sind ExekutivbeamtInnen und wie viele Verwaltungsbedienstete? (gegliedert nach Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen)