10384/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Inneres Mag.a Johanna Mikl-Leitner
betreffend Polizeireform

Im Herbst 2012 hat die Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerin Mikl-
Leitner und Staatssekretär Ostermeyer eine Reform der heimischen
Sicherheitsbeh
örden angekündigt. Diese dringend notwendige Reform soll
Doppelgleisigkeiten abbauen und durch die Reduktion von 31 Beh
örden auf 9
Landespolizeidirektionen Sparpotentiale z.B. im Bereich von 400 F
ührungspositionen
heben. Das Ziel ist eine straffere und gleichzeitig schlagkräftigere Polizei.

Leider konnten vorangegangene Reformen dieses Ziel bei weitem nicht erreichen.
Genannt sei hier z.B. die
Reform“ unter BM a.D. Strasser. Hieraus ergeben sich bis
heute Unklarheiten bei der Erfüllung damals genannter Ziele, sowie bei
Neugestaltung Polizei-interner Strukturen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende

Anfrage

1.    Anlässlich der Polizeireform 2005 wurden Planstellen der
Sicherheitsverwaltung, die zu dieser Zeit mit Exekutivbeamten besetzt waren, gelb hinterlegt, zumal vereinbart wurde, diese Planstellen nach Freiwerden mit Verwaltungsbediensteten zu besetzen.


2.      Wie viele dieser Planstellen wurden seither nachbesetzt und wie viele davon mit Verwaltungsbediensteten?

3.      Ist beabsichtigt, diese Situation im Zusammenhang mit der bevorstehenden Behördenreform zu bereinigen? Wenn ja, wie?

4.       Wie viele Exekutivbedienstete werden durch die Behördenreform von Verwaltungstätigkeiten befreit und stehen dadurch zusätzlich für den exekutiven Außendienst zur Verfügung?

5.       Wie viele Bedienstete sind mit Stichtag 1.1.2012 in den Zentralen der einzelnen Landespolizeikommanden jeweils tätig?

6.       Wie viele der unter Pkt. 5 erfragten Bediensteten sind ExekutivbeamtInnen und wie viele Verwaltungsbedienstete? (gegliedert nach Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen)